KÖLN (dpa-AFX) - Die Erhöhung des Briefportos im Jahr 2019 ist aus Sicht des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Für die damalige Berechnungsart biete das Postgesetz keine Grundlage, entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und gab dies am Dienstag bekannt. Für die Verbraucher ändert sich nichts, für sie bleibt das Porto gleich. Es wird aber deutlich, dass die nächste, für 2022 geplante Portoerhöhung anders berechnet werden muss als zuvor. In welche Richtung es dann geht, ist Sache des Gesetzgebers.
Beklagter war die Bundesnetzagentur, die als ausführendes Organ der Bundesregierung den Preiskorridor für das Porto neu festgelegt hatte. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte, man werde den Beschluss und seine Folgen prüfen. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur das sogenannte Eilverfahren, das Hauptsacheverfahren steht noch aus - dass die Richter ihre Ansicht ändern, ist aber unwahrscheinlich.
Geklagt hatte der Verband der Post-Konkurrenten Biek. Ihm geht es vor allem darum, mit Blick auf eine Reform des Postgesetzes den Druck zu erhöhen und eine weitere Begünstigung des Ex-Staatsmonopolisten zu verhindern. Der Biek moniert, dass der Bonner Konzern durch die staatlich gelenkte Briefporto-Höhe seinen Paketbereich quersubventioniert und somit Wettbewerbern Geschäfte schwermacht.
Bereits im Frühjahr 2020 hatte der Biek vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Bezug auf das von 2016 bis 2019 gültige Porto recht bekommen, nun verbuchte der Verband in Bezug auf das seit 2019 gültige Briefporto den nächsten Erfolg vor Gericht.
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Deutsche Post
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, wertete die Gerichtsentscheidung als "Ohrfeige" für das von Peter Altmaier (CDU) geleitete Bundeswirtschaftsministerium, das den Weg freigemacht hatte für die Portoerhöhung 2019. "Der Konsument ist am Ende der Dumme, weil er mehr bezahlen muss als eigentlich rechtens wäre", so Houben./wdw/DP/nas
Quelle: dpa-Afx