MÜNCHEN (dpa-AFX) - Tesla
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Wettbewerbszentrale die nötige Sicherheitsleistung von 100 000 Euro erbringt, um das Urteil trotzdem sofort vollstreckbar zu machen, will sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.
Die Organisation hatte in ihrer Klage moniert, dass Tesla unter anderem den Eindruck erweckt habe, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenz-Paket "bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften". Das aber könne das kalifornische Unternehmen gar nicht erfüllen. Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich. Daher sei die Werbung irreführend./ruc/DP/he
Quelle: dpa-Afx