SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mündlich über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen verhandelt. Beigeladen sind die zum Volkswagen
Die DUH ist der Ansicht, dass auch nach den Software-Updates unzulässige Abschalteinrichtungen - insbesondere die sogenannten Thermofenster - verwendet würden. KBA und VW
Vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer in einem ähnlich gelagerten Fall verhandelt und der DUH im Wesentlichen Recht gegeben (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt.
Um die sogenannten Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, sodass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen./gyd/DP/mis
Quelle: dpa-Afx