SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mündlich über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen verhandelt. Beigeladen sind die zum Volkswagen -Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.

Die DUH ist der Ansicht, dass auch nach den Software-Updates unzulässige Abschalteinrichtungen - insbesondere die sogenannten Thermofenster - verwendet würden. KBA und VW argumentieren, dass die von den Herstellern verwandte Software den Vorschriften des Unionsrechts entspreche. Zudem seien sie nötig, um den Motor zu schützen. Der Vorsitzende der 3. Verwaltungsgerichtskammer machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass die Klage nach vorläufiger Auffassung des Gerichts Erfolg haben könnte. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet. Eine Uhrzeit wurde nicht genannt.

Vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer in einem ähnlich gelagerten Fall verhandelt und der DUH im Wesentlichen Recht gegeben (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt.

Um die sogenannten Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, sodass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen./gyd/DP/mis

Quelle: dpa-Afx