STUTTGART (dpa-AFX) - Im jahrelangen Streit mit dem Autobauer Daimler
Prevent hatte Daimler bis 2014 mit Sitzbezügen beliefert und dem Autobauer vorgeworfen, den Liefervertrag unrechtmäßig beendet zu haben, kurz nachdem neue Konditionen vereinbart worden waren. Nach Ansicht der Richter hatte Daimler den Vertrag aber aus einer Zwangslage heraus geschlossen, weil Prevent mit einem Lieferstopp gedroht hatte. Deshalb sei die nachträgliche Anfechtung durch den Autobauer rechtmäßig gewesen, Prevent stehe somit kein Schadenersatz zu (Az. 11 O 32/17).
Was die Ersatzteillieferungen angeht, kamen die Richter zwar auf rund 570 000 Euro, die Prevent zustünden. Rechne man diese aber gegen Forderungen von Daimler an Prevent auf, blieben am Ende nur 72 360,26 Euro übrig.
Daimler zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Der Prevent zugesprochene Betrag beziehe sich auf einen Vorgang außerhalb des zentralen Streitgegenstandes, teilte der Konzern. Man werde nun die Urteilsbegründung abwarten. Prevent war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen./eni/DP/fba
Quelle: dpa-Afx