HAMM (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht (OLG) im westfälischen Hamm verhandelt am 1. Juni in einem Berufungsverfahren über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes 2015. Das Landgericht Essen hatte in der ersten Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen gegen die Lufthansa als Germanwings-Mutter und deren Flugschule in den USA abgewiesen.
Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Co-Pilot überhaupt flugfähig war, nicht die Lufthansa oder die Flugschule verantwortlich. Die medizinische Überwachungspflicht sei Aufgabe des Staates. Jetzt beschäftigt sich das Oberlandesgericht mit der Frage, wie ein Sprecher am Montag bestätigte.
Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10 000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25 000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Hinterbliebenen klagen auf Zahlung von weiteren 30 000 Euro für die Angehörigen und auf eine Verdoppelung des vererbbaren Schmerzensgeldes auf 50 000 Euro. Ob zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am 1. Juni bereits eine Entscheidung am OLG verkündet wird, ist derzeit offen./lic/DP/eas
Quelle: dpa-Afx