FREIBURG (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille "Yasminelle" beschäftigt nun die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte am Dienstag in Freiburg in Berufung über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmavertreiber Bayer
Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und entging nur knapp dem Tod. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Frau für unbegründet. 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von "Yasminelle" zurückzuführen./vio/DP/mis
Quelle: dpa-Afx