BERLIN (dpa-AFX) - Google und die deutsche Verwertungsgesellschaft Corint Media sind zur Vergütungshöhe für die Nutzung von Presseinhalten im Netz weiterhin uneinig. Der US-Internetkonzern unterbreitete der Verwertungsgesellschaft, die die Rechte für Presseverlage gebündelt wahrnimmt, ein Gegenangebot, wie beide Seiten unabhängig voneinander am Donnerstag mitteilten.
Corint Media hielt dieses mit Blick auf die eigenen Forderungen an Google für viel zu niedrig und sprach von einem "Schlag ins Gesicht für die Presse in Deutschland". Google wiederum teilte mit, dass Corint auf "abwegigen Forderungen" bestehe.
Hintergrund ist, dass das Urheberrecht im vergangenen Jahr in Deutschland an das Internetzeitalter angepasst wurde. Zu der Reform gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, um sie finanziell daran zu beteiligen, wenn Drittplattformen Inhalte nutzen.
Im Oktober 2021 machte Corint Media die Forderung an Google bekannt: Der Konzern soll für die Nutzung von Presseinhalten 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen. Die Lizenzgebühr beziehe sich auf die Nutzung Googles von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern von digitalen Presseveröffentlichungen. In der Zwischenzeit habe man auch eine Interimsvereinbarung von 50 Millionen Euro vorgeschlagen.
Corint Media teilte mit, dass das Google-Gegenangebot bei 3,2 Millionen Euro liege. Google bestätigte auf dpa-Anfrage diese Zahl nicht. Der Konzern verwies zugleich darauf, dass er bei der Umsetzung des Urheberrechts mit mehr als 20 deutschen Verlagen Lizenzverträge abgeschlossen habe. Er betonte mit Blick auf Corint Media auch, dass man offen für weitere Verhandlungen bleibe.
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass es in Frankreich eine neue Grundsatzeinigung zwischen Google und Verlagen beim Urheberrecht gibt. Das Unternehmen und der Verlegerverband L'Alliance de la presse d'information générale teilten in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, dass in dem Abkommen die Grundpfeiler für weitere Verhandlungen zum Erwerb von Lizenzen und den Bedingungen der Entlohnung mit den einzelnen Verlagen festgelegt würden./rin/DP/nas
Quelle: dpa-Afx