LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um eine mögliche Doppelbestrafung von Volkswagen wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen hat der Autobauer einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass das Verbot der Doppelbestrafung in solchen Fällen grundsätzlich greifen kann. Dieser im EU-Recht verankerte Grundsatz besagt, dass man nicht zweimal wegen der gleichen Sache bestraft werden darf. Über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße muss nun ein italienisches Gericht entscheiden.

Hintergrund ist ein Verfahren in Italien, wonach VW fünf Millionen Euro Strafe für in dem südeuropäischen Land verkaufte Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen zahlen müsste. Im Jahr 2018 zahlte Volkswagen aber schon in Deutschland eine Geldstrafe in Höhe von einer Milliarde Euro für 10,7 Millionen betroffene Dieselfahrzeuge, die weltweit vermarktet wurden, einschließlich der in Italien verkauften Fahrzeuge.

Die Abschalteinrichtungen verringern die Abgasrückführungsrate bei niedrigen Außentemperaturen, was zu einem Anstieg der Stickoxidemissionen führt. Die Autohersteller argumentieren, dass dies dazu beitrage, den Motor des Fahrzeugs vor rauem Wetter zu schützen. Solche Abschalteinrichtungen standen im Mittelpunkt des sogenannten Dieselskandals, der die deutsche Autoindustrie in den vergangenen Jahren erschütterte. Die Technologie wird als Hilfsmittel angesehen, um den Schadstoffausstoß von Autos im Test niedriger erscheinen zu lassen als er im realen Straßenverkehr ist./mjm/DP/mis

Quelle: dpa-Afx