HAMBURG (dpa-AFX) - In Hamburg werden ab sofort wegen verspäteter Nachtflüge nach 23.00 Uhr keine Gebühren oder Ordnungsgelder mehr gegen die Airlines erhoben. Für die aus Lärmschutzgründen eingeführte Regelung fehle laut einem Hinweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg die Rechtsgrundlage, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Mittwoch. Für den Lärmschutz sei dies ein Rückschlag, da ein Druckmittel gegen die Fluggesellschaften zur Einhaltung des Nachtflugverbots wegfalle.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gilt am Airport Hamburg ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Allerdings dürfen verspätete Flugzeuge auch zwischen 23.00 und 24.00 Uhr starten und landen, wenn die Verspätung nachweislich unvermeidbar war. Passagierflüge nach 24.00 Uhr sind nur mit einer Einzelausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten erlaubt. Davon nicht betroffen sind medizinische Hilfsflüge, Notfälle und Flüge hoheitlicher Stellen wie der Polizei.
Für die Prüfung der Unvermeidbarkeit mussten Fluggesellschaften, deren Maschinen zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht starteten oder landeten, bislang 500 Euro zahlen. Waren die Flüge vermeidbar, drohte ein Bußgeld.
Dagegen hatten die Fluggesellschaften Lufthansa
Dennoch sei eine restriktive Lärmschutzregelung gerade für einen City-Flughafen wie Hamburg nötig, sagte Kerstan. "Da uns der Weg über Gebühren nun verwehrt ist, müssen wir andere Wege gehen." Sein Ziel sei es, Starts und Landungen schon ab 23.00 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen zu erlauben - wie bislang ab Mitternacht.
Er kündigte entsprechende Gespräche im Senat und mit der für den Flughafen zuständigen SPD-geführten Wirtschaftsbehörde an. "Sollten diese keine zufriedenstellende Ergebnisse erbringen, kann ein konsequenter Fluglärmschutz nur das Ergebnis von erfolgreichen Koalitionsverhandlungen mit einem entsprechenden Wählervotum sein." Anfang kommenden Jahres wird die Bürgerschaft in Hamburg neu gewählt./fi/DP/stw
Quelle: dpa-Afx