HAMM (dpa-AFX) - Nach der gerichtlichen Niederlage im Streit mit der Lufthansa
Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, viele davon aus NRW. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre. Weil deswegen eine schwerwiegende psychische Erkrankung unentdeckt blieb, so das Argument, wurde ihm nicht rechtzeitig die Flugerlaubnis entzogen.
Anders als die Kläger vertraten die Richter in Hamm jedoch wie schon in der Vorinstanz die Auffassung, die Lufthansa sei der falsche Adressat der Schmerzensgeld-Forderungen. Vielmehr nähmen die flugmedizinischen Sachverständigen bei den Untersuchungen auf Flugtauglichkeit eine staatliche Aufgabe war. Diese obliege der Bundesbehörde Luftfahrtbundesamt. Daher sei der Bund der richtige Anspruchsgegner, so das Gericht am Dienstag.
"Jetzt haben wir zumindest Klarheit, wer nach Auffassung des Gerichts die Verantwortung für das Verhalten der Fliegerärzte trägt", sagte Giemulla weiter. Das sei bei aller anfänglicher Enttäuschung über die gestrige Zurückweisung der Berufung für viele Hinterbliebene ein wichtiger Aspekt. Vor einer etwaigen Klage will der Anwalt aber in jedem Fall das Gespräch mit dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig suchen.
"Wir hatten erwartet, dass das erstinstanzliche Urteil korrigiert wird, weil wir stets die Lufthansa für verantwortlich gehalten hatten. Sich von diesem Gedanken zu verabschieden, ist zunächst irritierend", sagte Giemulla./fld/DP/jha
Quelle: dpa-Afx