IRW-PRESS: African Gold Group, Inc.: African Gold Group reicht NI 43-101-konformen technischen Report für Goldprojekt Kobada ein
Toronto, Kanada - 13. Juli 2020 - African Gold Group, Inc. (TSX-V: AGG) (AGG oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass gemäß der Pressemeldung vom 17. Juni 2020 ein nach der Vorschrift National Instrument 43-101 verfasster, neuer technischer Report für die finale Machbarkeitsstudie im Goldprojekt Kobada im SEDAR-Portal (www.sedar.com) veröffentlicht wurde.
Wir freuen uns außerordentlich, diese neue Version der finalen Machbarkeitsstudie veröffentlichen zu können. Es handelt sich um eine deutliche Verbesserung gegenüber der Machbarkeitsstudie 2016. Es freut uns, dass sich die Wirtschaftskennzahlen für das Projekt erheblich verbessert haben, nachdem die Mineralreserven auf einer soliden Grundlage von weiteren Bohrungen erheblich erweitert werden konnten, und sowohl ein neues Ressourcenmodell als auch ein umfassendes metallurgisches Untersuchungsprogramm vorliegen, erläutert Danny Callow, Chief Executive Officer von AGG.
Wir haben trotz der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unermüdlich an dieser Studie gearbeitet und diese zeitnah und um 20 % günstiger als budgetiert fertiggestellt. Unser Vorzeigeprojekt, das Goldprojekt Kobada, wurde zu einem Bergbaubetrieb mit einer Förderkapazität von 100.000 Unzen pro Jahr ausgebaut. Im Rahmen der bis dato nur in begrenztem Umfang absolvierten Explorationsbohrungen wurden lediglich 4 km der insgesamt 30 km nachgewiesenen strukturellen Verwerfungszonen im Konzessionsgebiet erfasst; es ist daher davon auszugehen, dass bereits mit einem geringen zusätzlichen Explorationsaufwand eine Erweiterung der Ressourcen und Reserven möglich ist. Unsere Verarbeitungsanlage basiert auf einem modernen Konzept, es liegen uns sämtliche Genehmigungen vor und wir sind bereit, die nächste Bauphase in Angriff zu nehmen.
Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen:
- Durchschnittliche Jahresproduktion von 100.000 Unzen Gold pro Jahr in den ersten 5 Betriebsjahren. - Gesamtproduktion von 728.654 Unzen Gold über eine Lebensdauer der Mine von 9,4 Jahren, auf Grundlage der aktuellen Reserven. - Durchschnittliche Gesamtbetriebskapitalkosten von 704 USD/oz. für die Lebensdauer der Mine (LOM). - LOM-Gesamtunterhaltungskosten (AISC) von 782 USD/oz. - Ein Kapitalwert mit 5 % Diskontsatz (NPV5%) vor Steuern von 283,9 Mio. USD mit einem internen Zinsfuß (IZF) von 45,5 % und ein NPV5% nach Steuern von 226 Mio. USD mit einem IZF von 41,1 % bei einem Goldpreis von 1.530 USD/oz. - Die Investitionskosten für das Goldprojekt Kobada belaufen sich auf 125 Mio. USD (zuzüglich Rücklagen von 11 Mio. USD). - Die gesamten Investitionskosten des Projekts amortisieren sich in 3,82 Jahren ab Produktionsbeginn, basierend auf einem Goldpreis von 1.530 USD pro Unze. - Gesamtprojekt-Netto-Cashflows nach Steuern und Investitionskosten in Höhe von 327 Mio. USD. - Ein separates, eigenständiges 11-MW-Hybrid-Solar-/Wärmekraftwerk, das das Goldprojekt Kobada mit Strom versorgen soll, wird von einem unabhängigen Stromerzeuger finanziert, wobei der Strom zu einem sehr wettbewerbsfähigen kWh-Satz gekauft und die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. - Die gesamte nachgewiesene und wahrscheinliche Mineralreserve ist auf 754.800 Unzen Gold gestiegen, was gegenüber der Mineralreservenschätzung in der Machbarkeitsstudie des Unternehmens von 2016 für das Goldprojekt Kobada (die Machbarkeitsstudie von 2016) einen Anstieg um 48 % darstellt. - Die grubenbeschränkte Mineralressourcenschätzung in der abgeleiteten Kategorie stieg auf 1.138.810 Unzen Gold mit einem Durchschnittsgehalt von 1,33 g/t Au, was einem Anstieg der Ressource um 11,2 % und einem Anstieg des Durchschnittsgehalts um 37 % entspricht. - Hohe Umwandlungsrate von gemessenen und angezeigten Ressourcen in Reserven von 84 %. - Die aktualisierte Mineralreservenschätzung für 2020 stellt im Vergleich zur Machbarkeitsstudie 2016 einen Anstieg von 48 % bei den Unzen und 114% bei den Tonnen dar. - Es besteht weiterhin das Potenzial, die Ressource und die Reserve entlang des Streichens und in der Tiefe beim Goldprojekt Kobada beträchtlich zu erhöhen.
Qualifizierte Sachverständige
Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde geprüft und genehmigt von: - Nick Dempers, MSc Eng (Chem), BSc Eng (Chem), BCom (Man), Pr.Eng (RSA), Reg.No 20150196, FSAIMM (RSA), Principal Process Engineer von SENET (Pty) Ltd hinsichtlich der Verarbeitung und der Infrastruktur, - Uwe Engelmann (BSc. (Zoo. & Bot.), BSc. Hons. (Geol.), Pr.Sci.Nat. No. 400058/08, MGSSA), einem Director von Minxcon (Pty.) Ltd., hinsichtlich Mineralressourcen, - Patrick Perez, MSc. (Geology), P.Eng (Association of Professional Engineers and Geoscientist of Saskatchewan, Lizenz Nr. 16131), einem Manager und Minentechniker von DRA Americas, einem Unternehmen von DRA Global, hinsichtlich Abbau und Mineralreserven,
Jede der oben genannten Personen ist ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger (Qualified Person) gemäß NI 43-101.
Über African Gold Group
African Gold Group ist ein an der TSX Venture Exchange notiertes (TSX-V: AGG) Goldunternehmen mit Sitz in Kanada, das über einen umfangreichen Grundbesitz im ertragreichen Grünsteingürtel Birimian in Westafrika verfügt, einschließlich mehr als 460 km2 in Mali und Burkina Faso. Das Hauptaugenmerk des Unternehmens ist auf die Erschließung des Goldprojekts Kobada im Süden von Mali gerichtet. Weitere Informationen über African Gold Group erhalten Sie auf unserer Website unter www.africangoldgroup.com.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Danny Callow President und Chief Executive Officer +(27) 76 411 3803 Danny.Callow@africangoldgroup.com
Scott Eldridge Non-Executive Chairman of the Board (604) 722-5381 Scott.Eldridge@africangoldgroup.com
Daniyal Baizak VP Corporate Development (416) 861 2966 Daniyal.Baizak@africangoldgroup.com
Vorsorgliche Hinweise Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Aussagen über die DFS und die daraus entnommenen zusammengefassten Informationen und die Explorationspläne des Unternehmens für das Goldprojekt Kobada sowie den Zeitplan für die Erschließung des Goldprojekts Kobada. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen anhand der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Begriffen zu erkennen, wie z.B. plant, erwartet, erwartet nicht, erwartungsgemäß, Budget, geplant, schätzt, prognostiziert, zielt an, beabsichtigt, geht davon aus, geht nicht davon aus oder glaubt bzw. Abwandlungen solcher Wörter und Ausdrücke oder an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen können, könnten, würden, dürften oder werden. Zukunftsgerichtete Informationen Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge von AGG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt genannt wurden. Dazu gehören unter anderem: der Erhalt von erforderlichen Genehmigungen; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und gesellschaftliche Unsicherheiten; die zukünftigen Mineralpreise; Unfälle, Arbeiterstreitigkeiten und Engpässe; und andere Risiken des Bergbausektors. Obwohl AGG sich bemüht hat, wichtige Faktoren zu ermitteln, die eine wesentliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von jenen in zukunftsgerichteten Informationen bewirken können, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass sich diese Informationen als korrekt erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den Erwartungen in solchen Aussagen abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht bedingungslos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. AGG ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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Quelle: dpa-Afx