IRW-PRESS: OceanaGold Corp. : OceanaGold will sich freiwillig von der ASX abmelden
(BRISBANE) OceanaGold Corporation (TSX: OGC) (ASX: OGC) (OceanaGold oder das Unternehmen - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/oceanagold-corp/) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen bei der Australian Securities Exchange (ASX) die Streichung von der offiziellen Liste der ASX gemäß ASX Listing Rule 17.11 (Delisting) beantragt und formell genehmigt bekommen hat.
Das Unternehmen geht davon aus, dass das Delisting am 31. August 2022 erfolgen wird. Die CHESS Depositary Interests (CDIs) des Unternehmens werden zum Handelsschluss am 29. August 2022 (zwei Geschäftstage vor dem Delisting) ausgesetzt und nicht mehr an der ASX gehandelt.
Nach dem Delisting von der ASX werden die Stammaktien (Aktien) des Unternehmens weiterhin an der Toronto Stock Exchange (TSX) unter dem Handelssymbol OGC gehandelt.
Gründe für das Delisting von der ASX
Das Unternehmen strebt ein Delisting von der ASX an, da die Handelsfrequenz und das Handelsvolumen der an der ASX gehandelten CDIs im Vergleich zur TSX nach wie vor niedrig sind und die Indexzugehörigkeit begrenzt ist. Die im australischen Register gehaltenen CDIs sind zum 30. Juni 2022 auf etwa 7,5 % des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals des Unternehmens gesunken. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die mit der Aufrechterhaltung der ASX-Notierung verbundenen finanziellen, administrativen und Compliance-Verpflichtungen und Kosten insgesamt nicht mehr im besten Interesse der Aktionäre sind. Es wird erwartet, dass die Aufhebung der Börsennotierung auch zu einer Erhöhung der Liquidität des Unternehmens an der TSX führen wird.
Bedingungen für das Delisting
Die ASX hat der Streichung des Unternehmens von der offiziellen Liste der ASX zugestimmt, sofern das Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllt. Die vollständigen Bedingungen der ASX-Genehmigung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Das Unternehmen wird heute ein Schreiben an jeden CDI-Inhaber (CDI-Mitteilung) senden, das in einer für die ASX zufriedenstellenden Form und Substanz einen Überblick über das Delisting-Verfahren sowie den folgenden Zeitplan und die Optionen für CDI-Inhaber enthält.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Zustimmung der Wertpapierinhaber für das Delisting einzuholen.
Vorläufiger Zeitplan
Der vorgeschlagene Zeitplan für das Delisting lautet wie folgt: Datum und Uhrzeit Ereignis 29. Juli 2022 - Schriftliche Mitteilung an die CDI-Inhaber mit Einzelheiten über das Delisting und Informationen über die den CDI-Inhabern zur Verfügung stehenden Optionen. Dem Unternehmen wurde eine Befreiung von der ASX Settlement Operating Rule 13.9.9 gewährt, die es dem Unternehmen ermöglicht, die Ausgabe neuer CDIs während des Zeitraums ab dem Datum dieser Bekanntmachung bis zu dem Datum auszusetzen, an dem das Unternehmen offiziell von der ASX abgemeldet wird.
29. Juli 2022 - 29. August 2022 - Einmonatige Kündigungsfrist für das Delisting. Bei Börsenschluss am 29. August 2022 - Letzter Handelstag für CDIs an der ASX. (Aussetzungsdatum) - CDIs werden nach Börsenschluss von der offiziellen Notierung ausgesetzt.
Nach Börsenschluss am 31. August 2022 - Das Unternehmen wird von der offiziellen Liste der ASX gestrichen. (Delisting-Datum) 7. September 2022 - Eröffnungsdatum für die freiwillige Verkaufsfazilität 7. November 2022 - Schlusstermin für die freiwillige Verkaufsfazilität. 8. November 2022 - Eröffnungsdatum für das Zwangsverkaufsverfahren 8. Dezember 2022 - Schlusstermin für das Zwangsverkaufsverfahren.
Alle Daten und Uhrzeiten in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die australische Standardzeit bzw. die australische Sommerzeit (soweit zutreffend). Diese Daten und Uhrzeiten sind lediglich Richtwerte und können sich ändern. Das Unternehmen wird jede Änderung dieser Daten und Uhrzeiten bekannt geben.
Verfügbare Optionen für CDI-Inhaber
CDI-Inhaber haben die Möglichkeit:
(a) Umwandlung von CDIs in an der TSX notierte Aktien
CDI-Inhaber können bis zum Abschlussdatum der freiwilligen Verkaufsfazilität (7. November 2022) jederzeit beantragen, ihre CDIs im Verhältnis 1:1 in an der TSX notierte Aktien des Unternehmens umzutauschen. Der Einfachheit halber wird in dieser Pressemitteilung die Möglichkeit der CDI-Inhaber, die Eintragung der zugrunde liegenden, an der TSX notierten Aktien in das kanadische Aktienregister zu beantragen, als Umwandlung von CDIs in Aktien bezeichnet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der CDI-Mitteilung.
Wenn CDI-Inhaber ihre CDIs am oder vor dem Aussetzungstermin (29. August 2022) in TSX-notierte Aktien umwandeln möchten, können sie dies tun, indem sie: - (für CHESS-Inhaber) einen Antrag bei ihrem sponsernden CHESS-Teilnehmer einreichen; oder - (für vom Emittenten gesponserte Inhaber) ein CDI-Kündigungsformular ausfüllen und dieses (gegebenenfalls zusammen mit beglaubigten Ausweisdokumenten) an die australische CDI-Registrierungsstelle des Unternehmens, Computershare Investor Services Pty Limited (Computershare), zurücksenden.
CDI-Inhaber, die zum Datum der Aufhebung der Börsennotierung (31. August 2022) noch im Besitz von CDIs sind, erhalten ein personalisiertes Antragsformular, mit dem sie ihre CDIs auf Wunsch bis zum Abschlussdatum der freiwilligen Verkaufsfazilität in TSX-notierte Aktien umwandeln können.
(b) Verkauf von CDIs an der ASX
CDI-Inhaber können ihre CDIs an der ASX jederzeit vor dem Handelsschluss am Aussetzungsdatum (29. August 2022) verkaufen, indem sie sich an ihren Börsenmakler oder Finanzberater wenden, der den Verkauf arrangieren kann. Nach dem Aussetzungsdatum können CDI-Inhaber keine CDIs mehr an der ASX verkaufen.
(c) Teilnahme an der freiwilligen Verkaufsfazilität.
Nach der Aufhebung der Börsennotierung wird allen verbleibenden CDI-Inhabern ein Wahlformular zugesandt, mit dem sie sich für die Teilnahme an einer freiwilligen Verkaufsfazilität (Voluntary Sale Facility) entscheiden können, durch die ihre CDIs in Form von Aktien an der TSX verkauft und die Verkaufserlöse in australischen Dollar oder neuseeländischen Dollar an sie überwiesen werden. Darüber hinaus können sich einzelne CDI-Inhaber, die ihre Erlöse in anderen Währungen erhalten möchten, bei Global Wire (einem von Computershare angebotenen internationalen Überweisungsservice) anmelden, um ihre Erlöse in ihrer Landeswährung zu erhalten.
Wenn sich ein CDI-Inhaber für die Teilnahme an der freiwilligen Verkaufsfazilität entscheidet, wird das Unternehmen einen Makler vermitteln und die damit verbundenen Kosten übernehmen, der den Verkauf der Aktien nach dem Ermessen des Maklers im Namen des CDI-Inhabers an der TSX durchführt. Das Unternehmen übernimmt auch alle Kosten, Abgaben oder Gebühren, die mit dem Verkauf der Aktien an der TSX und der Überweisung der Verkaufserlöse im Zusammenhang mit der freiwilligen Verkaufsfazilität verbunden sind.
(d) Zwangsverkaufsverfahren
Die ASX Settlement Operating Rules gewähren CHESS Depositary Nominees Pty Ltd eine Verkaufsbefugnis für alle verbleibenden zugrunde liegenden Aktien.
Dementsprechend wird die das Unternehmen nach Abschluss der freiwilligen Verkaufsfazilität ein Zwangsverkaufsverfahren (Compulsory Sale Process) einrichten, um CHESS Depositary Nominees Pty Ltd die Ausübung ihrer Verkaufsbefugnis in Bezug auf die zugrunde liegenden Aktien zu erleichtern, die im Namen der verbleibenden CDI-Inhaber gehalten werden. Mit anderen Worten: Das Zwangsverkaufsverfahren wird standardmäßig für alle verbleibenden CDI-Inhaber durchgeführt, die nicht beantragt haben, als Inhaber der zugrunde liegenden Aktien im kanadischen Aktienregister eingetragen zu werden.
Zur Erleichterung des Zwangsverkaufsverfahrens wird das Unternehmen einen Makler beauftragen, der den Verkauf der Aktien im Namen des CDI-Inhabers an der TSX durchführt, und der Verkaufserlös wird dem CDI-Inhaber in australischen Dollar oder neuseeländischen Dollar überwiesen. Das Unternehmen übernimmt alle Maklergebühren und alle damit verbundenen Kosten, Abgaben oder Gebühren, die mit dem Verkauf von Anteilen an der TSX in Verbindung mit dem Zwangsverkaufsverfahren verbunden sind.
Wenn der CDI-Inhaber nicht kontaktiert werden kann, wird der Erlös gemäß den geltenden Gesetzen für nicht beanspruchtes Geld behandelt.
Wie bereits erwähnt, wird den CDI-Inhabern heute ein Schreiben zugesandt, das weitere Einzelheiten zu den Optionen enthält, die ihnen in Bezug auf ihre CDIs und das Delisting-Verfahren zur Verfügung stehen.
Den CDI-Inhabern zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe
Ein CDI-Inhaber, der sich gegen das Delisting wehrt, kann gemäß dem British Columbia Business Corporations Act (BCBCA) bei einem Gericht in British Columbia, Kanada, einen Antrag stellen, falls das Delisting für ihn oder eine Gruppe von CDI-Inhabern nachteilig oder ungerecht ist. Nach dem BCBCA ist das Gericht befugt, alle Anordnungen zu treffen, die es für angemessen hält, einschließlich der Anordnung, das Delisting zu untersagen oder die Angelegenheiten des Unternehmens anderweitig zu regeln.
Folgen des Delisting
Die wichtigste Folge des Delisting des Unternehmens für die CDI-Inhaber ist, dass die CDIs ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Delisting nicht mehr an der ASX notiert oder gehandelt werden.
Sofern die CDI-Inhaber ihre CDIs nicht vor der Aufhebung der Börsennotierung verkaufen, sich nicht für die Teilnahme an der freiwilligen Verkaufsfazilität entscheiden oder nicht beantragen, als Inhaber der zugrunde liegenden Aktien in das kanadische Aktienregister eingetragen zu werden, werden die ihren CDIs zugrunde liegenden Aktien standardmäßig im Rahmen des oben beschriebenen Zwangsverkaufsverfahrens verkauft.
Wenn CDI-Inhaber Fragen zum Delisting-Verfahren haben, wenden sie sich bitte an Computershare unter 1300 850 505 (innerhalb Australiens) oder +61 3 9415 4000 (außerhalb Australiens) zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr (australische Standardzeit / australische Sommerzeit, je nach Anwendbarkeit).
- ENDE.
Genehmigt zur Veröffentlichung durch OceanaGold Corporate Company Secretary, Liang Tang.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations:
Brian Martin, Senior Vice President, Business Development & Investor Relations Tel: +1 604 763 4438 ir@oceanagold.com
Sabina Srubiski, Director, Investor Relations Tel: +1 604 351 7909 ir@oceanagold.com
Medienarbeit: Melissa Bowerman, Group Manager, Communications Tel: +61 407 783 270 info@oceanagold.com
www.oceanagold.com | Twitter: @OceanaGold
In Europa: Swiss Resource Capital AG Jochen Staiger info@resource-capital.ch www.resource-capital.ch
Über OceanaGold
OceanaGold ist ein multinationaler Goldproduzent, der sich den höchsten Standards in Bezug auf technische, ökologische und soziale Leistungen verpflichtet hat. Seit 31 Jahren tragen wir zu Spitzenleistungen in unserer Branche bei, indem wir nachhaltige ökologische und soziale Ergebnisse für unsere Gemeinden und starke Renditen für unsere Aktionäre erzielen. Unsere globale Explorations-, Erschließungs- und Betriebserfahrung hat zu einer branchenführenden Pipeline an organischen Wachstumsmöglichkeiten und einem Portfolio an etablierten Betriebsanlagen geführt, darunter die Didipio-Mine auf den Philippinen, die Betriebe Macraes und Waihi in Neuseeland und die Haile Gold Mine in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Sicherheitshinweis zur Veröffentlichung
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen können im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als "zukunftsorientiert" betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen beziehen sich auf zukünftige Leistungen und spiegeln die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Generierung von freiem Cashflow, der Erreichung der Prognosen, der Umsetzung der Geschäftsstrategie, des zukünftigen Wachstums, der zukünftigen Produktion, der geschätzten Kosten, der Betriebsergebnisse, der Geschäftsaussichten und der Möglichkeiten der OceanaGold Corporation und ihrer verbundenen Tochtergesellschaften wider. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder Diskussionen darüber beinhalten (häufig, aber nicht immer, unter Verwendung von Worten oder Phrasen wie "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "erwartet" oder "geht nicht davon aus", "plant", "schätzt" oder "beabsichtigt", oder die Angabe, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse "ergriffen werden können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden") sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen genannten abweichen. Dazu zählen unter anderem der Ausbruch einer Infektionskrankheit, die Genauigkeit der Mineralreserven- und Ressourcenschätzungen und die damit verbundenen Annahmen, inhärente Betriebsrisiken und jene Risikofaktoren, die im jüngsten Jahresinformationsblatt des Unternehmens angeführt sind, das bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wurde und auf SEDAR unter www.sedar.com unter dem Namen des Unternehmens verfügbar ist. Es gibt keine Garantie, dass das Unternehmen zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen erfüllen kann. Bei solchen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen handelt es sich lediglich um Vorhersagen, die auf den aktuellen Informationen basieren, die dem Management zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, an dem diese Vorhersagen gemacht werden; die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse können aufgrund von Risiken, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist und von denen einige außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, erheblich abweichen. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen auf vernünftigen Annahmen beruhen, kann der Leser nicht sicher sein, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen Aussagen übereinstimmen werden. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen. Das Unternehmen lehnt ausdrücklich jegliche Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen keine Anlage- oder Finanzproduktberatung dar.
NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND NICHT ZUR VERTEILUNG AN US-NACHRICHTENDIENSTE.
Anhang - Bedingungen für das Delisting
1.1 Das Unternehmen sendet eine schriftliche oder elektronische Mitteilung in Bezug auf die vorgeschlagene Aufhebung der Börsennotierung (die CDI-Mitteilung) an alle Inhaber von CHESS Depositary Interests (CDIs) des Unternehmens (CDI-Inhaber) und veröffentlicht eine ASX-Mitteilung (in einer für die ASX zufriedenstellenden Form und Inhalt), in der Folgendes dargelegt wird
1.1.1. Die benannte Zeit und das benannte Datum, zu dem das Unternehmen ausgesetzt und anschließend von der offiziellen Liste der ASX gestrichen wird, und dass: (a) wenn sie ihre CDIs an der ASX verkaufen wollen, sollten sie dies vor diesem Zeitpunkt tun; und (b) wenn sie dies nicht tun, können sie danach ihre Stammaktien des Unternehmens (Aktien) nur noch an der Toronto Stock Exchange (TSX) verkaufen, nachdem ihre CDIs in Aktien umgewandelt wurden;
1.1.2. Die Schritte, die sie unternehmen müssen, um die Umwandlung ihrer CDIs in Aktien zu beantragen, die an der TSX gehandelt werden können;
1.1.3. Allgemein, was sie tun müssen, wenn sie sich für die Teilnahme an der von dem Unternehmen einzurichtenden freiwilligen Verkaufsfazilität (Voluntary Sale Facility) entscheiden und ihre zugrunde liegenden Aktien an der TSX verkaufen möchten, einschließlich der Tatsache, dass das Unternehmen einen Makler für den Verkauf ihrer zugrunde liegenden Aktien in Verbindung mit der Einstellung der Börsennotierung vermittelt hat und bezahlen wird; und
1.1.4. Die Schritte, die von der Gesellschaft und CHESS Depository Nominees unternommen werden, wenn die CDI-Inhaber nicht die Umwandlung ihrer CDIs in Aktien beantragen oder sich für die Teilnahme an der Voluntary Sale Facility entscheiden (d. h. das von dem Unternehmen durchzuführende Zwangsverkaufsverfahren); und
1.2. Die Aufhebung der Börsennotierung sollte nicht früher als einen Monat nach Versand der CDI-Mitteilung an die CDI-Inhaber erfolgen.
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Quelle: dpa-Afx