BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einer Änderung des Mietrechts Gewerbetreibende in der Corona-Krise unterstützen. "Ihnen fallen häufig Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte, staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Ich möchte gesetzlich klarstellen, dass dies regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeutet." Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt, "wenn er mit dem Vermieter über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe verhandeln möchte".
Das würde nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeuten. "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden", stellte Lambrecht klar. "Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden."
Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, sagte die Ministerin. Viele von ihnen hätten schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur Reduzierung der Miete gefunden. "Denn natürlich haben sie mehr davon, wenn sie einen guten Mieter haben, der bleibt und dann im nächsten Jahr auch wieder seine volle Miete bezahlen kann. Es gibt aber eben auch andere Vermieter, die bisher nicht zu Verhandlungen bereit sind", fügte sie hinzu./brd/DP/zb
Quelle: dpa-Afx