BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. "Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Solche Vorfälle seien auch für viele Unbeteiligte gefährlich. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Ich setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschreckt und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausbleiben."
Kern der geplanten Reform, über die noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen" unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt - und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.
Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig. Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den Teil des Flughafens, den die Fachleute "Luftseite" nennen, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn jemand eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder wenn es darum geht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Unerlaubte Aktionen von Klimaschutzaktivisten hatte es unter anderem auf den Flughäfen München und Berlin-Brandenburg gegeben./abc/DP/nas
Quelle: dpa-Afx