KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zum umstrittenen Berliner Mietendeckel. Er soll in der Hauptstadt den Anstieg der Mieten bremsen. Im Februar 2020 wurden die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie nur eng begrenzt steigen. Bei Wiedervermietungen gelten Obergrenzen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind seit 23. November verboten und müssen vom Vermieter gesenkt werden. Eine Ausnahme gibt es für Neubauwohnungen. Die auf fünf Jahre befristete Regelung ist bundesweit einmalig.
Die Überprüfung des Mietendeckels haben mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union gemeinsam beantragt. Sie wollen erreichen, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Das Land Berlin sei nicht befugt, im Mietrecht einen eigenen Weg zu gehen. Der Bundesgesetzgeber habe alles abschließend geregelt, nun gebe es Widersprüche. Auch zwei Berliner Zivilgerichte halten die Vorschriften für verfassungswidrig. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)/sem/DP/fba
Quelle: dpa-Afx