KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstagmorgen seine Entscheidung zum umstrittenen Berliner Mietendeckel. Darüber informierten die Karlsruher Richter am Mittwoch kurzfristig auf der Internetseite des Gerichts. Eine Verhandlung hatte es nicht gegeben. Entscheidungen in Verfahren ohne Verhandlung werden nicht als Urteile verkündet, sondern üblicherweise um 9.30 Uhr in schriftlicher Fassung veröffentlicht. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)
Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wiedervermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Zum 23. November 2020 zündete die zweite Stufe: Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind nun gesetzlich verboten.
Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.
Im Mai 2020 hatten FDP und CDU/CSU im Bundestag in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag eingereicht. Die insgesamt 284 Abgeordneten meinen, dass das Land Berlin seine Befugnisse überschritten hat - Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers. Über diesen Antrag haben die Verfassungsrichter nun entschieden, genauso wie über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober ein eigenes Verfahren ausgesetzt, um auf die Karlsruher Entscheidung zu warten. Dort klagen die Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und FDP./sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx