FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt prüft, ob der Versandhändler Amazon
Das Bundeskartellamt habe schon 2013 dafür gesorgt, dass Amazon seine Preisparitätsklausel aufgegeben habe, betonte Mundt. Bis dahin hätten Händler über andere Online-Vertriebswege ein Produkt nicht günstiger verkaufen dürfen als auf dem Amazon-Marktplatz. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt", sagte Mundt. Erste Stellungnahmen von Amazon würden jetzt ausgewertet.
"Amazon-Verkaufspartner legen ihre eigenen Produktpreise in unserem Store fest", sagte eine Amazon-Sprecherin. Amazon habe "Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Verkaufspartner ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten". Die Systeme seien so konzipiert, "dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen".
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, begrüßte die Prüfungen. Wenn Amazon in die freie Preisbildung eingreife, sei das problematisch, sagte Wambach Radioprogramm SWR Aktuell. Allerdings sei unklar, ob Amazon wirklich marktbeherrschend ist. "Das hat das Kartellamt noch nicht überprüft, und das ist auch nicht so leicht", sagte Wambach./hff/DP/stw
Quelle: dpa-Afx