BERLIN (dpa-AFX) - Das Deutsche Kinderhilfswerk hat einen besseren Schutz für Kinder gefordert, die auf Plattformen wie Youtube, Instagram und Tiktok als Influencer tätig sind und damit Geld verdienen. Dazu ist nach Ansicht des Vereins auch eine Anpassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes notwendig, das regelt, unter welchen Voraussetzungen Kinder und Jugendliche in Deutschland arbeiten dürfen. "Es muss klar sein, dass die in Deutschland bestehenden Regeln zum Schutz von Kindern auch die Arbeit von Kindern im Internet umfasst", sagte Uwe Kamp, Sprecher des Deutschen Kinderhilfswerks, der Deutschen Presse-Agentur.
Die Beschäftigung von Kindern ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Für den Bereich der Werbung, für Film und Theater können aber Ausnahmen beantragt werden. So eine Ausnahmebewilligung ist von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig: So muss etwa das zuständige Jugendamt angehört werden, und die Eltern müssen schriftlich einwilligen, dass beispielsweise die Betreuung des Kindes sichergestellt ist und keine gesundheitliche Bedenken bestehen.
"Nach unseren Beobachtungen findet das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Kinder-Influencern derzeit noch kaum Anwendung", so Kamp. Das Thema Kinder-Influencer sei ein recht neues Phänomen und das Thema "Arbeit von Kindern im Internet" tauche im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht auf, hier sei deshalb dringend eine Nachjustierung notwendig. "Die Jugendämter brauchen klarere rechtliche Vorgaben, um ihrem Auftrag, dem Kinderschutz, besser nachkommen zu können", sagte Kamp./trö/DP/zb
Quelle: dpa-Afx