^ DGAP-WpÜG: Shareholder Value Beteiligungen AG/Share Value Stiftung / Kontrollerlangung Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: SMT Scharf AG; Bieter: Shareholder Value Beteiligungen AG/Share Value Stiftung
11.01.2021 / 19:55 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die SMT Scharf AG
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin zu 1): Shareholder Value Beteiligungen AG Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 51069
Bieterin zu 2): Share Value Stiftung c/o Shareholder Value Management AG Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
(die Bieterin zu 1) und die Bieterin zu 2) nachfolgend zusammen die "Bieterinnen")
Zielgesellschaft: SMT Scharf AG Römerstraße 104, 59075 Hamm, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5845
Inhaberaktien: ISIN DE0005751986 / WKN 575198
Angaben der Bieterinnen:
Die Bieterinnen haben am 11. Januar 2021 zusammen mit Frau Christiane Weispfenning, Frankfurt am Main und Herrn Dr. Helmut Fink, Sulzberg / Österreich, die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt, ausgelöst durch den an am 11. Januar 2021 erfolgten Beitritt von Herrn Dr. Helmut Fink zu der bestehenden Aktionärsvereinbarung zwischen der Shareholder Value Beteiligungen AG, der Share Value Stiftung und Frau Christiane Weispfenning.
Zum 11. Januar 2021 verfügt die Bieterin zu 1) unmittelbar über insgesamt 930.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und die Bieterin zu 2) unmittelbar über insgesamt 400.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien von insgesamt 4.620.000 Aktien der Zielgesellschaft. Frau Christiane Weispfenning verfügt unmittelbar über insgesamt 17.394 und Herr Dr. Helmut Fink verfügt unmittelbar über insgesamt 49.901 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht für die Bieterin zu 1) 20,13 %, die Bieterin zu 2) 8,66 %, Frau Christiane Weispfenning 0,38 % und für Herrn Dr. Helmut Fink 1,08 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Den Bieterinnen, Frau Christiane Weispfenning und Herr Dr. Helmut Fink sind aufgrund der bestehenden Aktionärsvereinbarung die entsprechenden Stimmrechte wechselseitig gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Darüber hinaus hat Frau Christiane Weispfenning eine beherrschende Funktion der Bieterin zu 2) inne, was zu einer entsprechenden Zurechnung der Stimmrechte der Bieterin zu 2) gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG führt.
Durch die genannte Zurechnung halten die Bieterinnen unmittelbar und mittelbar insgesamt 1.397.295 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil der Bieterinnen von unmittelbar und mittelbar insgesamt 30,24 % entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterinnen keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt aufgrund der Beteiligung von Frau Christiane Weispfenning und Herrn Dr. Helmut Fink auch in deren Namen, vertreten durch die Bieterinnen.
Die Bieterinnen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis, der aufgrund von Vorerwerben voraussichtlich EUR 8,22 betragen wird, abgeben, das auch ein Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG enthalten wird, um den Widerruf der Zulassung sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu ermöglichen.
Am 11. Januar 2021 haben die Bieterinnen und die Zielgesellschaft eine Vereinbarung geschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse nicht später als vierzehn Kalendertage vor dem Ablauf der Annahmefrist des Pflichtangebots und des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Delisting der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt und der im Prime Standard notierten Aktien der Zielgesellschaft und einen Antrag auf Einbeziehung in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse (Scale, m:access oder Primärmarkt) bzw. Fortführung der Notierung im Freiverkehr einer Wertpapierbörse (Downlisting) zu stellen.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen erfolgen, wobei sich die Bieterinnen vorbehalten, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Diese Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen im Internet unter der Adresse https://smt-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bieterinnen werden mit der Durchführung des Pflichtangebots und des Delisting-Erwerbsangebots auch die aus § 35 WpÜG i.V.m. § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen von Frau Christiane Weispfenning und Herrn Dr. Helmut Fink erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterinnen oder für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar SMT-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Frankfurt am Main, 11. Januar 2021
Shareholder Value Beteiligungen AG Der Vorstand
Share Value Stiftung Der Stiftungsrat
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11.01.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Börsen: Bietergesellschaft: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart, Tradegate Exchange Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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Quelle: dpa-Afx