BERLIN (dpa-AFX) - Als Folge der geplanten Reform des Postgesetzes wird der Versand eines Briefes aller Voraussicht nach künftig deutlich länger dauern. Denn in einem zentralen Aspekt der Gesetzesnovelle deutet sich kein nennenswerter Widerstand aus den Bundestagsfraktionen verschiedener Parteien an: Vorschriften zu den sogenannten Brieflaufzeiten sollen gelockert werden, damit die Post ihre Kosten senken kann. Dieser Reformaspekt sei unstrittig, erfuhr dpa von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. Zur Begründung hieß es, dass sich die Nachfrage angesichts der Digitalisierung nun mal verändert habe und es sei nicht mehr so wichtig sei, dass ein Brief möglichst schnell ankomme. Wichtig sei vielmehr, dass er zuverlässig ankomme.
Bisher muss die Deutsche Post mindestens 80 Prozent der aufgegebenen Briefe am nächsten Werktag zustellen, am zweiten Werktag muss der Wert bei 95 Prozent liegen. Wegen dieses Zeitdrucks sind nachts noch immer Flugzeuge in Deutschland unterwegs, um Briefe vom Süden in den Norden und umgekehrt zu bringen. Laut Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums soll es künftig die Pflicht geben, dass am dritten Tag nach Einwurf 95 Prozent der Briefe beim Empfänger sind und am vierten Tag 99 Prozent. Durch diesen geringeren Zeitdruck könnte die Post Kosten senken und die Nachtflüge streichen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass die Wartezeit auf Briefe im Schnitt länger ausfallen wird als bisher.
Die Post befördert allerdings nicht nur Briefe, Päckchen und Pakete, sondern immer häufiger auch Zeitungen und Zeitschriften. Verleger sind angesichts der neuen Laufzeitvorgaben besorgt, dass ihre mit der Post geschickten Printausgaben verspätet beim Kunden ankommen. Wenn sich die Zustellung um einen oder zwei Tage verschiebe, seien viele treue Leser frustriert und es drohten Abokündigungen. "Wir wollen, dass unsere Leserinnen und Leser ihre mit der Post zugestellten Zeitungen und Zeitschriften pünktlich bekommen", betonen der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in einem gemeinsamen Statement.
Nach einer ersten Debatte im Bundestag am Mittwochabend beginnen im Bundestag nun interne Beratungen von Fachpolitikern, im Frühjahr soll die Gesetzesnovelle abgeschlossen sein. Strittig ist noch die Frage, ob der Einsatz von Subunternehmen eingeschränkt wird. Der Bundesrat fordert sogar ein Verbot für nicht tarifgebundene Subunternehmen - das dürften die meisten dieser Firmen sein, die bisher als Auftragnehmer tätig sind./wdw/DP/zb
Quelle: dpa-Afx