FREIBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Pille "Yasminelle" wird am Freitag (9.30 Uhr) die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe erwartet. Geklagt hat eine Frau aus dem Ortenaukreis. Die heute 37-Jährige erlitt 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und war fast gestorben. Sie führt dies auf die Einnahme der Verhütungspille zurück und fordert Schadenersatz vom Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH (Az. 14 U 19/19)
Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen war die Frau 2018 gescheitert. Nun entscheidet das Oberlandesgericht in seiner Freiburger Außenstelle.
Das Präparat mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Verhütungspillen der sogenannten vierten Generation, die immer wieder wegen erhöhter Thrombose-Risiken in der Kritik stehen. Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Klägerin für unbegründet. Niedrig dosierte kombinierte Antibabypillen wie "Yasminelle" hätten bei bestimmungsgemäßer Einnahme ein positives Nutzen-Risiko-Profil, so das Unternehmen./avg/DP/jha
Quelle: dpa-Afx