DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Immobilienkonzern LEG
Wohnungsimmobilienkonzerne in Deutschland können in vielen Städten die Mieten wegen staatlicher Regulierungen nur in einem gewissen Rahmen erhöhen. So darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen. In Städten und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt gilt häufig eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Gibt es eine Mietpreisbremse, dann darf die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
"Wir haben in Deutschland das Problem, dass wir den Mietpreis seiner Steuerungswirkung durch Kappungsgrenze und Mietpreisgrenze beraubt haben", sagte von Lackum. Diese beiden Instrumente schützten nicht nur die Mieter mit geringeren Einkommen, sondern auch die Besserverdienenden. Dies führe dazu, dass es einen viel zu niedrigen Preis für das Gesamtprodukt Miete gebe. Er fordert deshalb eine Mietpreisflexibilisierung. "Wir kämen dann auch zu Mietpreisen, zu denen auch wieder gebaut werden kann", fügte er hinzu. Natürlich müsse das um eine Subjektförderung ergänzt werden, die genau diejenigen fördert, die über eine entsprechende Bedürftigkeit verfügten./mne/ngu/men/jha/
Quelle: dpa-Afx