FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Der Lufthansa
Niggemann verteidigte zudem die Kündigung des langjährigen Kooperationsvertrags über Zubringerflüge für die einstige Tochtergesellschaft zum 1. Juni. "Es gilt Vertragsfreiheit", erklärte der für Personal und Recht zuständige Vorstand. Condor habe keinen Anspruch auf "Sonderkonditionen" bei Zubringerflügen und könne diese nun zu gleichen Bedingungen bei Lufthansa buchen wie viele andere Wettbewerber auch. Niggemann empfahl der deutlich kleineren Airline: "Condor kann alternativ eigene Zubringerflüge organisieren oder zu dem für sie zentralen Flughafen Frankfurt die Bahn als Zubringer nutzen."
Condor hat auch beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht, um die Auflagen zur staatlichen Lufthansa-Beihilfe von neun Milliarden Euro überprüfen zu lassen. Niggemann wies darauf hin, dass Condor selbst vom Staat gerettet worden ist und sich über einen Langfrist-Kredit der KfW-Bank finanziert. Er erklärte: "Die Frage der staatlichen Unterstützung darf auf kommerzielle Entscheidungen der Unternehmen keinen Einfluss haben. Das gilt für uns und für Condor gleichermaßen. Auch Condor sollte sich schlicht dem Wettbewerb stellen und damit den Beweis für die eigene Zukunftsfähigkeit antreten."/ceb/DP/eas
Quelle: dpa-Afx