BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Mieterverein empfiehlt Mietern zu überprüfen, ob die Höhe ihrer Miete dem Mietendeckel-Gesetz entspricht. Seit Montag sind mit Inkrafttreten der zweiten Phase des Gesetzes Mieten verboten, die mehr als 20 Prozent über den festgelegten Obergrenzen liegen. "Wenn Mieter Glück haben, dann hat der Vermieter schon die Miete gesenkt", sagte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, dem RBB-Inforadio am Montagmorgen. "Das haben aber natürlich nicht alle Vermieter gemacht, wie wir auch nicht anders erwartet haben."
Mieter sollten deshalb überprüfen, ob sie Anspruch auf eine Mietsenkung haben. "Wir raten allerdings dazu, ein paar Tage zu warten", sagte Wild. "Möglicherweise wird mit der Dezembermiete die Senkung vom Vermieter vorgenommen und unter Umständen der Rest der Novembertage mitverrechnet."
Der Mieterverein empfiehlt, aktiv zu werden, wenn es bis Anfang Dezember keine Reaktion des Vermieters gegeben habe und auch die Dezembermiete wieder unverändert abgebucht wurde. "Dann schreibt man an den Vermieter und fordert ihn zur Senkung der Miete auf", sagte Wild. "Wir gehen davon aus, dass es rund 360 000 Mietverhältnisse sind, die in den Genuss der Senkung kommen."
Weil das Bundesverfassungsgericht im zweiten Quartal 2021 darüber entscheiden wolle, ob das Berliner Mietendeckel-Gesetz juristisch Bestand hat, sollte die eingesparte Miete nicht ausgegeben werden. "Bis dahin sollte man größere Beträge zur Seite legen", sagte Wild.
Seit 23. Februar sind im Zuge des Berliner Mietendeckels die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Seit Montag sind mit der zweiten Phase des Gesetzes überhöhte Mieten gesetzlich verboten./ah/DP/eas
Quelle: dpa-Afx