CUPERTINO/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Musikstreaming-Anbieter dürfen ihre Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum künftig zwar zu einem Abo-Abschluss außerhalb des App Stores von Apple
Apple betonte am Wochenende zugleich, dass die Entscheidung der Kommission den Konzern nicht darin einschränke, Abgaben für die Nutzung von Technologien und Diensten des Konzerns zu verlangen. Bei Abo-Abschlüssen innerhalb des hauseigenen App Stores nimmt Apple eine Gebühr von 30 Prozent im ersten Jahr. Danach - sowie für kleinere Unternehmen von Anfang an - beträgt die Abgabe 15 Prozent.
Die neue Gebühr für Links aus Musik-Apps zu externen Abo-Abschlüssen orientiert sich daran: Die Abgabe sinkt nach einem Jahr auf 12 Prozent. Apple nimmt die Gebühren nur, wenn die Links von Nutzern binnen einer Woche zum Abo-Abschluss genutzt werden.
Spotify hatte sich unzufrieden damit gezeigt, dass der Dienst Nutzer in seiner App nicht darauf hinweisen durfte, wo das Abo außerhalb von Apples Download-Plattform im Web abgeschlossen werden konnte. In diesem Fall bekommt Apple keine Abgabe - das Abo-Angebot kann nach der Anmeldung aber in der App genutzt werden. Genauso wie zum Beispiel Netflix
Die EU-Kommission verhängte Anfang März eine Strafe von 1,84 Milliarden Euro gegen Apple und forderte den Konzern auf, Möglichkeiten zur Weiterleitung von Nutzern zum externen Abo-Abschluss zu schaffen. Die jahrelange Untersuchung bezog sich auf den Wettbewerb bei Musikstreaming-Apps - und die Entscheidung gilt entsprechend nur für diesen Markt. Von der Strafe bezogen sich lediglich 40 Millionen Euro auf tatsächliche wirtschaftliche Nachteile für Spotify, die restlichen 1,8 Milliarden Euro sind nach Angaben der Kommission "zur Abschreckung" gedacht. Apple kündigte an, in Berufung zu gehen, muss die Vorgaben der Kommission aber trotzdem umsetzen./so/DP/mis
Quelle: dpa-Afx