KÖLN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post darf die Gültigkeit ihrer sogenannten mobilen Briefmarken nach einem Urteil nicht auf 14 Tage beschränken. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch entschieden und damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln aus der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Post kündigte am Abend gegenüber der Nachrichtenagentur dpa an, dass ab sofort alle mobilen Marken bis drei Jahre nach dem Kaufjahr gültig seien. Entsprechende Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweistexten werden demnach in den nächsten Tagen angepasst (Az.: 3 U 148/22).

Nach Überzeugung des OLG ist die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, derzufolge diese Art der Frankierung nur 14 Tage nach dem Kauf gültig ist. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

"Eine wirklich verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Köln. (...) Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum sich die mobile Briefmarke in ihrer Gültigkeit von einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte", sagte die Vorständin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, laut Mitteilung nach dem Urteil.

Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden in der App "Post & DHL" die mobile Briefmarke kaufen. Sie bekommen einen Code aus Zahlen und Buchstaben, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben - dadurch wird der Brief später auf dem Postweg als frankiert erkannt. Der Service ist für Leute gedacht, die unterwegs sind und gerade keine Papier-Briefmarke zur Hand haben. Die mobile Briefmarke ist nur ein Nischenprodukt des Konzerns./wdw/DP/ngu

Quelle: dpa-Afx