GRÜNHEIDE (Mark) (dpa-AFX) - Nach dem gerichtlichen Rodungsstopp von Wald auf einem Teil der Baustelle von US-Elektroautobauer Tesla
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte am Freitag einem Eilantrag des Nabu und der Grünen Liga Brandenburg gegen die vorzeitige Zulassung für Rodungsarbeiten teilweise stattgegeben (OVG 11 S 127/20). Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in der Vorinstanz die Fällung von knapp 83 Hektar Wald genehmigt.
Wegen des Schutzes von dort überwinternden Zauneidechsen sei das Fällen in Randbereichen der geplanten Flächen untersagt, entschied nun das OVG. Tesla habe die Reptilien zwar einsammeln und umsetzen lassen, aber zu einer Zeit, als zumindest erwachsene Männchen schon im Winterquartier gewesen seien. Das Baumfällen ist zudem vorläufig gestoppt in einem Streifen längs der Autobahn 10, weil nicht ersichtlich sei, warum diese Fläche nötig sei.
Die Rodung ist außerdem gestoppt, weil Tesla eine vom Land Brandenburg geforderte Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten zunächst nicht fristgerecht erbracht hatte. Das Unternehmen will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer 2021 in Betrieb nehmen.
"Es ist ein Erfolg", sagte der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow, zur OVG-Entscheidung. Aus seiner Sicht wäre es nun auch denkbar, dass Tesla eine Tötungsgenehmigung der Tiere für die Flächen beantragt./vr/DP/nas
Quelle: dpa-Afx