MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Streit über das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geht juristisch in eine neue Runde. Google
In der ersten Instanz hatte das Gericht den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht. Ob die unterlegene Bundesrepublik gegen diese Entscheidungen Beschwerde einlegt, ist noch offen. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist.
Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig./lic/DP/nas
Quelle: dpa-Afx