POTSDAM (dpa-AFX) - Nachdem der Elektroautobauer Tesla
Im September 2020 hatte nach einer ersten Auslegung der Antragsunterlagen eine Anhörung von Kritikern mehrere Tage gedauert. Gegen die Fabrik hatten sich beim Landesumweltamt 414 Menschen oder Verbände mit Einwänden gerichtet. Eine Anhörung ist notwendiger Teil des Verfahrens für die umweltrechtliche Genehmigung von Teslas erster E-Autofabrik in Europa.
Ausgelegt werden nach Angaben des Umweltministeriums unter anderem die vollständigen Antragsunterlagen sowie Immissionsprognosen für Luftschadstoffe, Gerüche und Lärm, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie und Erschütterungs- und Schwingungsgutachten.
Tesla hatte beim LfU Anfang Juni neue Unterlagen für den Bau eingereicht. Die Änderungen im laufenden Genehmigungsverfahren wurden unter anderem nötig, weil das Unternehmen vor Ort auch die Herstellung von Batteriezellen plant. Hierfür hat Tesla eine entsprechende Nebeneinrichtung beantragt. Außerdem plant der Konzern eine Erweiterung des Presswerks durch zwei weitere Presslinien. Der Karosseriebau wird dem Antrag zufolge auf eine Fertigungslinie reduziert. Hinzukommen Fertigungsschritte zur Herstellung und Lackierung von Kunststoffbauteilen wie Stoßstangen- und Rückspiegelabdeckungen.
Tesla will in Grünheide jährlich rund 500 000 Exemplare der kompakten Reihen Model 3 und Model Y bauen. Für den Bau fehlt die endgültige umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist unklar. Ursprünglich wollte das Unternehmen im Juli seine Produktion starten. Bei einem Besuch in Grünheide Mitte Mai hatte Tesla-Chef Elon Musk das Jahresende als Termin genannt./na/DP/fba
Quelle: dpa-Afx