WOLFSBURG (dpa-AFX) - Verbindliche interne Regeln sollen die Einhaltung von Menschenrechten im globalen Werksnetz des Volkswagen
Management und Betriebsrat von VW
Der Konzern hatte im Herbst erklärt, man tue alles dafür, "unsere Werte auch in China aktiv zu vertreten und umzusetzen in allen Bereichen, die wir direkt beeinflussen können". 2019 habe es fast 90 Vor-Ort-Kontrollen in chinesischen Fabriken von Lieferanten gegeben. Auf Zwangsarbeit in den Lieferketten gebe es keine Hinweise.
VW verfolgt einen Mehrstufenplan im Verhältnis mit Zulieferern - bei Menschenrechtsverletzungen können Vertragskündigungen folgen. Die eigene Arbeit "mit allen unseren Fabriken, Vertriebsgesellschaften und Zulieferern" basiere ebenso auf Prinzipien, die die Achtung von Minderheiten, eine Arbeitnehmervertretung und Sozialstandards sichern sollen. Rechtsvorständin Hiltrud Werner sagte dem "Spiegel", Kunden, Investoren und die Belegschaft erwarteten, "dass wir als Unternehmen nachhaltig wirtschaften und uns ethisch korrekt verhalten".
Für Osterloh machen solche Faktoren inzwischen neben ihrer ethischen Bedeutung einen Teil der Geschäftschancen aus: "Verantwortung auch für Herausforderungen außerhalb des eigenen Unternehmens zu übernehmen, muss doch im ureigenen Interesse von Unternehmen sein." In Deutschland müsse ein Lieferkettengesetz her, das Verbände in der Corona-Krise zunächst ablehnten. Osterloh: "Es soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen keine Vorprodukte aus dem Ausland beziehen, die unter Missachtung elementarer Menschenrechte gewonnen werden."/jap/DP/nas
Quelle: dpa-Afx