MÜNCHEN (dpa-AFX) - Muss man bei Facebook unter seinem echten Namen auftreten oder sind Pseudonyme erlaubt? Das Oberlandesgericht München verkündet am Dienstag (13.30 Uhr) zwei Entscheidungen zur sogenannten Klarnamenpflicht. Dabei sah es zuletzt gut für Facebook aus: In der mündlichen Verhandlung im September hatten die Richter angedeutet, dass die vom Online-Netzwerk ausgesprochene Verpflichtung zum echten Namen rechtens sein könnte. Ursprünglich hatten die Entscheidungen bereits im Oktober verkündet werden sollen, der Termin wurde jedoch zweimal vertagt.
Facebook hat in seinen Nutzungsbedingungen festgeschrieben, dass jeder Nutzer in seinem Profil seinen echten Namen verwenden muss. Zwei Personen, die Fantasienamen verwendeten, hatte Facebook deshalb ihre Profile gesperrt. Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt entschieden dazu in erster Instanz unterschiedlich. Einmal gaben sie einer Nutzerin recht und einmal dem Unternehmen. In beiden Fällen muss nun das OLG in zweiter Instanz entscheiden./ruc/DP/nas
Quelle: dpa-Afx