OLDENBURG (dpa-AFX) - Nach Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu kleineren Dieselmotoren hat ein hohes Gericht VW
Der Kläger hatte argumentiert, dass VW ihn vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Er kaufte den Touareg nach eigenen Angaben vor dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im Herbst 2015. Der Antrieb mit der Kennzeichnung EA 897 ist zwar nicht derjenige, bei dem der BGH schon grundsätzlichen Schadenersatz-Anspruch sieht: Der Skandal-Motor EA 189 ist vor allem in Kompaktwagen verbaut. Aber auch da geht es nicht nur um VW-, sondern ebenso um Audi-, Skoda- und Seat-Modelle.
Das OLG beschloss, dass Volkswagen gegenüber dem Eigner des Touareg mit dem von Audi stammenden, größeren Dieselmotor ebenfalls haften muss. Auch dieser Antrieb habe eine unzulässige Abschalteinrichtung, "und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar". Vor rund fünf Jahren war aufgeflogen, dass Millionen Dieselautos des VW-Konzerns mit Hilfe einer Täuschungs-Software nur in Tests Abgasgrenzwerte einhielten.
Im Fall der großen Motoren sei die Programmierung "rechtlich genauso zu behandeln", so das OLG. VW habe dagegengehalten, für Audi-Produkte nicht verantwortlich zu sein. Es sei jedoch um Entscheidungen mit konzernweiter Tragweite gegangen, erklärten die Richter. Auch an Porsche lieferte Audi größere Dieselantriebe.
Das Oldenburger Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, es könnte noch vor dem BGH landen./jap/DP/stw
Quelle: dpa-Afx