BERLIN (dpa-AFX) - Der Autobauer BMW
BMW drohe nun eine Strafzahlung in hoher dreistelliger Millionenhöhe, hieß es im Bericht. VW kommt demnach wegen einer Selbstanzeige und der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden mit einer Reduktion des Strafmaßes um rund die Hälfte davon. Sprecher von BMW und VW wollten die Informationen unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Auch die EU-Kommission in Brüssel wollte sich nicht äußern. Daimler hat sich selbst als Kronzeuge in dem Verfahren bezeichnet und hatte bereits wiederholt wegen der eigenen "frühzeitigen und umfassenden Kooperation" in Aussicht gestellt, keine Strafen begleichen zu müssen.
BMW hatte bereits im Frühjahr 2019 wegen der Beschwerdepunkte der EU-Kommission eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro für die drohende Kartellstrafe gebildet. Die genannte Strafhöhe wäre damit also bereits abgedeckt und hätte keine weitere Ergebnisbelastung zur Folge - ungeachtet eines dann zunächst wohl fälligen Abflusses finanzieller Mittel. VW hatte keine Rückstellung für den Fall gebildet. Auch die Wolfsburger hatten sich als Kronzeuge angeboten, Daimler war aber schneller.
Nach wie vor sind die Münchener der Auffassung, dass es in den Gesprächen zwischen den Autobauer um technische Standards unter anderem zur Emissionsvermeidung ging und Kunden auch nicht geschädigt wurden, wie ein Sprecher erläuterte. Der Konzern hatte bereits angekündigt, sich auch mit rechtlichen Mitteln gegen eine etwaige Strafe wehren zu wollen.
Die EU-Kommission hatte bereits 2019 vorläufige Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW, Daimler und Volkswagen
Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, hieß es von der EU-Kommission. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele./men/eas/jha/
Quelle: dpa-Afx