KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer trotz einer Reisewarnung eine Reise bucht und dann wegen bereits absehbarer Einschränkungen doch storniert, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung klar. Im vorliegenden Fall ging es um die Pauschalreise eines Paares aus Nordrhein-Westfalen in die Dominikanische Republik. Für das Land bestand wegen der seinerzeit herrschenden Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Buchung im September 2020 bereits eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Klägerin buchte dennoch für sich und ihren Mann - und trat dann eine Woche vor dem Hinflug im März 2021 unter Berufung auf die nach wie vor herrschende Pandemie von der Reise zurück.
Die Anzahlung wollte die Klägerin zurückhaben, scheiterte jedoch in den Vorinstanzen und nun auch vor dem BGH. Die Risiken seien der Frau schon bei der trotz Reisewarnung abgeschlossenen Buchung bekannt gewesen. Die Beeinträchtigungen der Reise waren laut BGH ebenfalls absehbar und die Risikolage auch zum eigentlichen Reisedatum im Wesentlichen unverändert gewesen. Es wäre dem Paar also zuzumuten gewesen, die Reise dennoch anzutreten. (Az. X ZR 103/22)/avg/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx