MAILAND (dpa-AFX) - Die Wohnungsplattform Airbnb
Von 2017 bis 2021 habe Airbnb die Steuer auf Einkünfte von Kurzzeitvermietungen in Höhe von 21 Prozent nicht gezahlt. 2017 wurde jene sogenannte Einheitssteuer auf Mieteinnahmen in Italien eingeführt. Die Wohnungsplattform klagte damals gegen die Einführung. Der Europäische Gerichtshof wies die Argumente von Airbnb allerdings im vergangenen Dezember zurück und bestätigte die Verpflichtung zur Einhebung und Abführung der Steuer.
Die gerichtlichen Ermittlungen begannen im Frühjahr 2022 nach einer ersten Steuerprüfung von Airbnb. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte der Umsatz durch die Steuer in den fünf Jahren 3,7 Milliarden Euro ausgemacht. Die Wohnungsplattform zeigte sich nach der Anordnung der Ermittlungsrichterin irritiert. Airbnb sei mit dem Finanzamt in Kontakt. "Wir sind zuversichtlich, dass wir gesetzeskonform gehandelt haben und beabsichtigen, unsere Rechte wahrzunehmen", zitierte die Nachrichtenagentur Ansa das Unternehmen.
Die aktuelle italienische Regierung will die Einheitssteuer künftig gar von 21 auf 26 Prozent erhöhen. Sie will damit vor allem gegen die Wohnungsnot in großen Städten, hohe Mietpreise und die Überbelegung durch Touristen ankämpfen. Viele Vermieter bieten ihre Wohnungen lieber für mehr Geld Touristen an und vermitteln ihre Immobilien über Plattformen wie etwa Airbnb./rme/DP/jha
Quelle: dpa-Afx