MAINTAL (dpa-AFX) - Der Streit um Vorleistungspreise zwischen 1&1 Drillisch
Telefonica Deutschland hält laut einer eigenen Mitteilung die rückwirkenden Preisanpassungen weiterhin für inhaltlich unberechtigt. Zudem blickt das Unternehmen selbstbewusst auf die kommenden Jahre. Das Gutachten spreche Telefonica Deutschland ausdrücklich die Berechtigung zu, ab 2021 eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 auf Basis des Gutachtens jährlich überprüfen zu lassen. Sollte das Gutachten dann positiv für Telefonica ausfallen, könnten die Kosten geltend gemacht werden.
Für die Börsianer stand der Sieger des finalen Gutachtens derweil zunächst einmal fest: Die Aktien von 1&1 Drillisch kletterten am Abend auf der Handelsplattform Tradegate im Vergleich zum Xetra-Schluss um mehr als vier Prozent nach oben. Für United Internet
In dem schon lange laufenden Streit der beiden Unternehmen geht es um die Preisgestaltung des sogenannten MBA-MVNO-Vertrages (Mobile Bitstream Access - Mobile Virtual Network Operator).
Telefonica wollte Vorleistungspreise des Vertrages im Dezember 2018 rückwirkend erhöhen und 1&1 Drillisch auf diesem Wege an den Kosten aus der Frequenzauktion von 2015 beteiligen. Der Vertrag gewährt 1&1 Drillisch Zugang zum Mobilfunknetz von Telefonica. So hatte die EU-Kommission die Überlassung von Telefonica-Netzkapazitäten zur Bedingung für die damalige Übernahme von E-Plus durch den Konzern gemacht. Dabei kam 1&1 Drillisch zum Zuge und ist dadurch in der Lage, eigene Mobilfunkleistungen am Markt anzubieten./mis/edh
Quelle: dpa-Afx