MAINTAL (dpa-AFX) - Der Streit um Vorleistungspreise zwischen 1&1 Drillisch
1&1 und Telefonica streiten sich schon seit langem über rückwirkende Preiserhöhungen, die Telefonica bei 1&1 durchsetzen will, um das Unternehmen an Kosten aus einer Frequenzauktion zu beteiligen. 1&1 nutzt das Mobilfunknetz von Telefonica.
Der Schiedsgutachter habe das Ergebnis und die Berechnungsmethode seines Entwurfs vom 8. Oktober bestätigt, wie die United-Internet-Tocher 1&1 am Donnerstagabend in Maintal mitteilte. Die von Telefonica Deutschland im Dezember 2018 geltend gemachte Preisanpassung sei daher im geprüften Zeitraum 2016 bis 2020 unberechtigt und führe zu keiner Zahlungsverpflichtung von 1&1 Drillisch. 1&1 Drillisch fordert weiterhin rückwirkend eine erhebliche Reduktionen der Vorleistungspreise.
Telefonica Deutschland hält laut einer eigenen Mitteilung die rückwirkenden Preisanpassungen weiterhin für inhaltlich unberechtigt. Zudem blickt das Unternehmen selbstbewusst auf die kommenden Jahre. Das Gutachten spreche Telefonica Deutschland ausdrücklich die Berechtigung zu, ab 2021 eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 auf Basis des Gutachtens jährlich überprüfen zu lassen. Sollte das Gutachten dann positiv für Telefonica ausfallen, könnten die Kosten geltend gemacht werden.
Analysten äußerten sich zum Schiedsspruch hingegen zunächst nicht ausführlich. Commerzbank-Experte Stefan Weiss bewertete die Entscheidung in einem Überblick für Drillisch als positiv.
In dem schon lange laufenden Streit der beiden Unternehmen geht es um die Preisgestaltung des sogenannten MBA-MVNO-Vertrages (Mobile Bitstream Access - Mobile Virtual Network Operator).
Telefonica wollte Vorleistungspreise des Vertrages im Dezember 2018 rückwirkend erhöhen und 1&1 Drillisch auf diesem Wege an den Kosten aus der Frequenzauktion von 2015 beteiligen. Der Vertrag gewährt 1&1 Drillisch Zugang zum Mobilfunknetz von Telefonica. So hatte die EU-Kommission die Überlassung von Telefonica-Netzkapazitäten zur Bedingung für die damalige Übernahme von E-Plus durch den Konzern gemacht. Dabei kam 1&1 Drillisch zum Zuge und ist dadurch in der Lage, eigene Mobilfunkleistungen am Markt anzubieten.
Die endgültige Regelung im Streit um die Vorleistungspreise könnte jedoch weitreichendere Folgen haben: Wie der Mutterkonzern United Internet bereits zur Zahlenvorlage im September mitgeteilt hatte, habe der Ausgang der Verhandlungen auch Auswirkungen auf den von 1&1 Drillisch geplanten Aufbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes. Beim Ausbau ist Kooperation zwischen den Wettbewerbern gefragt, doch daran hakt es. Anders als die Wettbewerber verfügt die United-Internet-Tochter bisher noch nicht über ein eigenes Mobilfunknetz. Da einige 1&1-Frequenzblöcke erst in einigen Jahren bereitstehen werden, mietet das Unternehmen bis dahin welche von Telefónica.
Um trotz des erst anlaufenden Ausbaus möglichst früh ein funktionsfähiges 5G-Netz in Deutschland zu gewährleisten, hatte die Bundesnetzagentur bei der Frequenzversteigerung ein sogenanntes "Verhandlungsgebot" zur Auflage gemacht. Es sieht vor, dass die Unternehmen ihren Wettbewerbern ein Angebot zur Miete ihrer Netze - also ein sogenanntes nationales Roaming - vorlegen müssen. Eine Verpflichtung zum Abschluss gibt es jedoch nicht. Die Verhandlungen zwischen 1&1 und den anderen Marktteilnehmern ziehen sich seitdem hin./ssc/fba/jha/
Quelle: dpa-Afx