(neu: Innenministerium weist Kritik zurück im 6. Absatz.)
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Milliardencrash des Dax
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits eine Reform der Finanzaufsicht angekündigt. Am Freitag sagte er in Berlin: "Es geht jetzt darum, dass man mit großer Intensität aufklärt, was alles geschehen ist in der Frage Wirecard." Neben Veränderungen in nationalen Gesetzen forderte er, "dass es zusätzliche Kompetenzen auch für europäische Behörden geben muss". Er fügte hinzu: "Wir sollten immer den Ehrgeiz haben, dass Europa die schärfsten Instrumente hat im weltweiten Vergleich."
Tatsächlich gab es jedoch im Fall Wirecard offenbar ein Kompetenzwirrwarr. So hat das bayerische Innenministerium exakt am Tag des Wirecards-Insolvenzantrags am 25. Juni Bafin und Bundesfinanzministerium darüber informiert, dass Bayern bei Wirecard nicht zuständig für die Geldwäscheaufsicht sei, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht.
Der Hintergrund: An der Umsetzung des Geldwäschegesetzes sind sowohl der Bund als auch die Länder beteiligt. Für den "Nichtfinanzsektor" sind die Länder zuständig, allerdings zählen zum Nichtfinanzsektor auch einige Finanzunternehmen, die weder als Bank noch als Finanzdienstleister eingestuft sind. Zuständige Behörde in dieser Hinsicht für Ober- und Niederbayern ist die Regierung von Niederbayern. Nach der Argumentation des Innenministeriums zählte aber Wirecard nicht zu den Finanzunternehmen, für die eine Geldwäsche-Aufsicht des Landes in Betracht käme.
"Sogar Wirecard selbst hat gegenüber der Bafin erklärt, dass das Unternehmen sich nach dem Geldwäschegesetz als Finanzunternehmen sieht", sagte dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi. Demnach hatten die Behörden monatelang diskutiert, ob die Regierung von Niederbayern zuständig sein könnte. "Insgesamt legt der Vorgang ein eklatantes aufsichtsrechtliches Versagen der Bayerischen Staatsregierung nahe", kritisierte Schrodi.
Das Innenministerium in München wies den Vorwurf zurück. "Hier von einem "eklatanten aufsichtsrechtlichen Versagen der Bayerischen Staatsregierung" zu sprechen, zeugt entweder von völliger Unkenntnis oder soll ein billiges Ablenkungsmanöver sein", erklärte ein Sprecher. "Nach geltender Rechtslage ist eine Zuständigkeit der Regierung von Niederbayern als Aufsichtsbehörde nicht gegeben."
Die dem Bund unterstehende Bafin wiederum ist bei Wirecard voll zuständig nur für die zum Konzern gehörende Bank. Die übrigen Unternehmensteile sind als Technologieunternehmen eingestuft, für die die Bafin nicht zuständig ist. Wirecard hatte am 25. Juni Insolvenz angemeldet und wenige Tage später mutmaßliche Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun.
Der Frankfurter Finanzmarktexperte Jan Pieter Krahnen forderte als Konsequenz aus dem Skandal eine neue EU-Börsenaufsicht. Die Lehre müsse sein, ähnlich wie für die Bankenaufsicht ("Single Supervisory Mechanism"/SSM) einen über den einzelnen nationalen Aufsichten stehenden "European Single Market Supervisor" (ESMS) zu schaffen, schrieb der Ökonom in einem Gastbeitrag für die "Börsen-Zeitung" (Freitag). Nach Krahnens Ansicht könnte eine übergeordnete europäische Aufsicht wie die US-Börsenaufsicht SEC "mit starken Durchgriffsrechten" ausgestattet werden./cho/DP/men
Quelle: dpa-Afx