(neu: letzter Absatz zu Preissenkungen, aktueller Kurs)
MONTABAUR/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Auf dem Weg zum vierten Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland ist 1&1 Drillisch
Die EU-Kommission habe Telefonica Deutschland um Nachbesserung eines im Oktober vorgelegten Angebotes für das sogenannte "National Roaming" gebeten, hieß es von 1&1 Drillisch. Mit "National Roaming" ist gemeint, dass sich Handynutzer dort, wo ihr Netzbetreiber keine eigenen Antennen hat, mit einem anderen Netz verbinden können. Ein Telefonica-Sprecher sagte dagegen, dass beide Seiten Kompromisse hätten eingehen müssen. Er betonte, dass die EU-Kommission keiner Partei Recht gegeben habe.
"National Roaming" ist für 1&1 derzeit wichtig, weil das Unternehmen noch kein eigenes Netz hat. Das Unternehmen hatte 2019 eigenes Mobilfunk-Spektrum für den neuen Standard 5G ersteigert, nutzt dieses aber im Gegensatz zur Konkurrenz bisher noch nicht. Bevor es mit dem teuren Bau eigener Mobilfunkmasten beginnt, will der Neueinsteiger eine Lösung für die Zwischenzeit finden - und das Telefonica-Netz nutzen. Im Zuge der Auflagen für den Erwerb von E-Plus im Jahr 2014 hatte sich Telefonica Deutschland verpflichtet, bis zu 30 Prozent der Netzkapazität an einen Wettbewerber zu verkaufen. Der Vertrag mit Drillisch ermöglicht eine Überprüfung der Konditionen zweimal im Jahr.
1&1 und United Internet hatten die Prognose Mitte September für das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 um 83,5 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro gesenkt. Als Grund nannten sie "erhebliche Preiserhöhungen" für die Nutzung des Telefonica-Netzes. Die potenziellen 30 Millionen Euro aus dem neuesten Angebot sollten - sofern 1&1 bis zum 19. Februar zusagt - nun im Folgegeschäftsjahr verbucht werden.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte Telefonica Deutschland seinem Wettbewerber 1&1 Drillisch ein aus ihrer Sicht finales Angebot zu Rahmenbedingungen und Preisen für National Roaming unterbreitet. Diese sollten rückwirkend ab Juli 2020 auch für die Preisgestaltung des sogenannten MBA-MVNO-Vertrages (Mobile Bitstream Access - Mobile Virtual Network Operator) gelten. 1&1 Drillisch monierte aber, dass die Vorleistungspreise seither gleichgeblieben seien, obwohl diese jährlich sinken müssten.
Die beiden Mobilfunk-Anbieter liefern sich seit geraumer Zeit Preisschlachten. Der Münchner Konzern kann indes einen Erfolg bei einem der sogenannten "Price Reviews" verbuchen, die von 1&1 Drillisch initiiert wurden. So hat ein Schiedsgericht nach Angaben von Telefonica Deutschland am Freitag endgültig bestätigt, dass es keine rückwirkende Preissenkung ab dem 5. September 2017 geben wird und ein entsprechendes Gutachten darüber wirksam ist. 1&1 hatte sich zuvor gegen die Entscheidung eines Gutachters gewehrt und kündigte an, unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens drei andere Preisanpassungsverfahren weiter verfolgen zu wollen. Telefonica sieht die Forderungen dagegen weiterhin für inhaltlich unberechtigt./ngu/wdw/fba
Quelle: dpa-Afx