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POTSDAM/FRANKFURT (dpa-AFX) - Bislang kam der Bau der Fahrzeug-Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla
Demnach darf Tesla vorzeitig genehmigte Arbeiten wie den Einbau der Maschinen in der Lackiererei und die Rodung des Waldes nicht weiter fortsetzen, wie aus einem Bescheid des Landesumweltamtes hervorgeht, der der dpa vorliegt. Tesla hätte demnach bis zum 17. Dezember eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro erbringen müssen. Das Unternehmen wollte den Bescheid des Landesamtes für Umwelt auf Nachfrage nicht kommentieren.
Bisher baut Tesla über einzelne vorläufige Zulassungen. Die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes steht noch aus - wann sie kommt, ist bisher offen. Für die abschließende Genehmigung der Fabrik muss unter anderem die baurechtliche Zulässigkeit vorliegen. Darüber entscheidet laut Umweltministerium der Landkreis Oder-Spree. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Das Unternehmen hat dem Bescheid der Genehmigungsbehörde zufolge bis 4. Januar 2021 Zeit, die Leistungen zu hinterlegen. "Die Arbeiten können weitergehen, wenn die Sicherheit hinterlegt ist", erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Tesla hatte eine Frist für die Erbringung der Sicherheitsleistung bis zum 15. Januar beantragt, wie aus dem Bescheid des Landesumweltamtes weiter hervorgeht. Demnach wurde der Antrag von Tesla damit begründet, dass "die Zurverfügungstellung des zu erbringenden Betrages interner Abstimmungen und Prozesse bedarf, die innerhalb der Tage seit der Bekanntgabe des Bescheides über die Zulassung des vorzeitigen Beginns nicht abgeschlossen werden konnten."
Umweltschützer begrüßten die Entscheidung des Landesamtes für Umwelt. "Der Schritt zum Stopp der Maßnahmen, bis die Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft durch Tesla hinterlegt ist, ist erstmalig", sagte Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, der Deutschen Presse-Agentur. Davor hatte es ihm zufolge eine solche Sicherheitsleistung von Tesla für einen eventuellen Rückbau nicht gegeben. "Diese Situation sorgt für eine kurze Zäsur, die alle Beteiligten nutzen sollten, um über sogenannte Tesla-Geschwindigkeit nachzudenken."
Auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) steht bislang noch eine abschließende Entscheidung aus. Das Gericht hatte weitere Rodungen von Tesla nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Nabu und des Umweltverbands Grüne Liga Brandenburg untersagt./na/DP/mis
Quelle: dpa-Afx