STUTTGART/LEINFELDEN-ECHTERDINGEN (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Schadenersatzansprüche von Aktionären der VW-Dachgesellschaft
Im Kern soll nun grundsätzlich juristisch geklärt werden, welche Seite recht hat - dabei geht es auch um die besondere Rolle der PSE. Diese ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein eigenes operatives Geschäft. Das Verfahren dürfte sich nach Gerichtsangaben bis mindestens in den Winter hinein ziehen. Weil das OLG von einem größeren öffentlichen Interesse ausgeht, findet die Auftaktveranstaltung nicht am Gerichtssitz in der Stuttgarter Innenstadt, sondern in der Filderhalle im benachbarten Leinfelden-Echterdingen statt.
Die Kläger argumentieren, dass sie - im Unwissen über die Ausmaße des Dieselskandals - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt haben. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Porsche SE
Bereits seit September 2018 läuft am Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur Frage, ob VW selbst seine Aktionäre hätte früher über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informieren müssen. Angesichts weitgehend ähnlicher Sachverhalte hatte das OLG Stuttgart ein eigenes Verfahren zur Rolle der Porsche-Holding zunächst abgelehnt. Doch der Bundesgerichtshof kippte diesen Entscheid Mitte 2020 und begründete das damit, dass es in dem Braunschweiger Verfahren um öffentliche Kapitalmarktinformationen von Volkswagen gehe, in Stuttgart aber um solche der Porsche SE. Dass Vorgänge bei VW mittelbar in beiden Verfahren von Bedeutung seien, sei dabei nicht entscheidend.
Zum Musterkläger hat das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht. Daneben gibt es weitere Kläger als sogenannte Verfahrensbeteiligte, so dass die Schadenersatzansprüche insgesamt bei 8 Millionen Euro liegen. Bei der Summe handelt es sich aber nur um ein Bruchteil der insgesamt vor Gerichten schon geltend gemachten Ansprüche in hoher dreistelliger Millionenhöhe gegen die PSE, da sich längst nicht alle Kläger am Musterverfahren aktiv beteiligen. Über die Höhe einzelner Ansprüche verhandelt das OLG nun sowieso nicht - es geht stattdessen um die Frage, ob die Kläger prinzipiell überhaupt Anrecht auf Geld haben./mbr/DP/zb
Quelle: dpa-Afx