BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Aus für den Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht will der Berliner Senat Mietern in Not unter die Arme greifen, um mögliche Kündigungen zu verhindern. Wer nun fällige Nachzahlungen an Vermieter nicht leisten kann, soll die fragliche Summe über ein zinsloses Darlehen vom Land erhalten können, teilte der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), nach der Senatssitzung am Dienstag mit. Ein "Sicherungsfonds" wird dazu mit zunächst zehn Millionen Euro gefüllt.
Anträge dürfen Scheel zufolge Mieter bis zu einem Monatseinkommen von 2800 Euro netto für einen Ein-Personen-Haushalt stellen, die Details dazu würden rasch ausgearbeitet. In besonderen Härtefällen könne das Land auf eine Rückzahlung des Darlehens oder von Teilen verzichten, stellte er in Aussicht. Für Empfänger von Transferleistungen wie Hartz IV greift der Fonds nicht. Für diese Menschen übernimmt der Staat die Nachzahlungen.
Der Bund der Steuerzahler kritisierten den Hilfsfonds: Der rot-rot- grüne Senat mache es sich zu einfach, wenn er für schlechte Regierungspraxis den Steuerzahler in Haftung nehme, so Verbandschef Alexander Kraus. IHK-Geschäftsführer Jan Eder erklärte: "Jetzt muss der Senat mit Steuergeldern Mieter retten, die aufgrund der rechtswidrigen Mietendeckel-Politik desselben Senats überhaupt erst in diese Notlage geraten sind."
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger bemängelte: "Ob, wann und in welcher Höhe diese Gelder zurückzuzahlen sind, bleibt unklar." Sein FDP-Kollege Sebastian Czaja warf dem Senat Arroganz vor, weil er für das "politische Glücksspiel des Mietendeckels" die steuerzahlende, arbeitende Mitte zur Kasse bitte. Der Mieterverein begrüßte hingehen das Hilfsangebot, sieht aber ebenfalls noch offene Fragen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den seit Februar 2020 geltenden Mietendeckel mit staatlichen Obergrenzen in einem am vergangenen Donnerstag verkündeten Beschluss für nichtig erklärt, weil der Bund für das Mietrecht zuständig sei. Menschen, die in Wohnungen mit gedeckelter oder gesenkter Miete wohnen, müssen nun mit Nachzahlungsforderungen ihrer Vermieter rechnen. Die kommunalen Gesellschaften wie auch einige große private Anbieter wie Vonovia
Scheel betonte, der Senat lasse in dieser Situation niemanden im Stich. Ziel sei es, die Darlehen nach der Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und einer Plausibilitätsprüfung dort rasch und unbürokratisch über die landeseigene Investitionsbank (IBB) binnen der nächsten etwa zehn Tage auszureichen, damit Betroffene in finanziellen Nöten schon im Mai Nachzahlungen vornehmen könnten. Die genaue Prüfung der Anträge und der Frage, ob das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden könne, solle später erfolgen.
Generell riet Scheel Mietern zum schnellen Handeln: Sie müssten auf ihre Vermieter zugehen, könnten sich aber auch bei den bezirklichen Beratungsstellen oder - sofern Mitglied - beim Mieterverein über ihren persönlichen Fall und unklare Rechtsfragen etwa im Zusammenhang mit sogenannten Schattenmieten beraten lassen. Die Senatsverwaltung für Wohnen plane zusätzlich zu ihrem Informationsangebot im Internet (mietendeckel.berlin.de) eine telefonische Hotline. Vermieter, die Mietern nun mit Kündigung drohen, nannte Scheel "asozial".
Unterdessen verwies der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) darauf hin, dass wegen des Mietendeckels gestoppte Neubau- oder Modernisierungsvorhaben frühestens 2022 wieder in Gang kommen. Dass auf Eis gelegte oder reduzierte Investitionen nun schnell wieder hochgefahren werden, sei unwahrscheinlich, sagte Vorstand Maren Kern der Deutschen Presse-Agentur. "Das geht nicht auf Knopfdruck." Viele Unternehmen hätten ihre Finanzplanungen für dieses Jahr bereits abgeschlossen. Abgesehen davon sei viel Vertrauen in die Politik und den Senat verloren gegangen. "Ich gehe davon aus, dass wir durch den gescheiterten Mietendeckel zwei bis drei Jahre vergeudet haben."
Den Hilfsfonds des Senats begrüßte Kern. Aber auch so bleibe es beim Versprechen der Verbände BBU und BFW: Bei sozialen Härten wegen Mietschulden aus dem Deckel werde niemand seine Wohnung verlieren.
Ab Mai soll in Berlin ein neuer Mietspiegel gelten, kündigte Scheel an. Auf dessen Basis können ortsübliche Vergleichsmieten festgestellt werden, was etwa bei Neuvermietungen wichtig ist. Scheel schloss nicht aus, dass künftig für kommunale Gesellschaften ein Mietendeckel gilt. Dazu sei die Meinungsbildung im Senat aber noch nicht abgeschlossen. Der Senat werde auf alle Fälle auf Bundesebene für bessere Regelungen zum Mieterschutz oder Öffnungsklauseln für Länder eintreten. Denn: "Es gibt keine Entscheidung über den Mietendeckel in der Sache, sondern nur über die Zuständigkeit."/kr/ah/DP/stw
Quelle: dpa-Afx