KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal schuldet VW
Die großen Linien sind mit dem Karlsruher Urteil vom 25. Mai vorgegeben. Danach war der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen sittenwidrig. Die obersten Zivilrichter stellten auch fest, dass den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Mit einer Einschränkung: Auf den Kaufpreis müssen sie sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen - Juristen sprechen von Nutzungsersatz.
Die zwei neuen Fälle kommen vom Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Beide Kläger waren dort leer ausgegangen.
Der eine Mann hatte seinen VW Passat 2014 mit rund 57 000 Kilometern auf dem Tacho gekauft, inzwischen ist das Auto rund 255 000 Kilometer gefahren. Die OLG-Richter nahmen an, dass ein durchschnittlicher Passat 250 000 Kilometer zurücklegt. Der Kläger habe die Laufleistung also voll ausgeschöpft. Eventuelle Ansprüche an VW hätten sich damit erledigt, der Konzern müsse nichts mehr zahlen (Az. VI ZR 354/19)
Der zweite Kläger hatte sich nach Auffliegen des Skandals im Herbst 2015 das angebotene Software-Update aufspielen lassen. Nach Auffassung des OLG Braunschweig besteht deshalb kein Schaden mehr, den Volkswagen
Kundenfreundliche Urteile des BGH helfen nur noch denjenigen Diesel-Besitzern, die VW verklagt haben und deren Verfahren noch läuft. Das sind einige Zehntausend Fälle. Der Konzern hat aber bereits angekündigt, dass er diese Prozesse nicht alle bis zum Ende durchfechten und den Klägern individuelle Angebote unterbreiten will.
Rund 240 000 Betroffene profitierten von der Musterklage gegen Volkswagen, die mit einem Vergleich endete. Sie bekommen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1350 und 6257 Euro./sem/DP/zb
Quelle: dpa-Afx