KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein höchstrichterliches Urteil zum Software-Update für vom VW
Das Software-Update musste nachträglich aufgespielt werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung in Millionen Fahrzeugen zu entfernen. Sie hatte heimlich dafür gesorgt, dass die Diesel-Autos in Tests deutlich weniger giftige Stickoxide ausstießen als im Straßenverkehr.
Der Kläger hatte Volkswagen
VW hält Ansprüche wegen des sogenannten Thermofensters in dem Software-Update für ausgeschlossen und ist an einer zügigen Entscheidung des BGH interessiert, wie ein Sprecher mitteilte. Sie könne Auswirkungen auf Tausende laufende Verfahren haben. Volkswagen habe sich mit dem Kläger nicht verglichen oder anderweitig auf die Rücknahme der Revision hingewirkt. VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner erklärte: "Wir sehen, dass sich in Deutschland eine Klageindustrie entwickelt hat, der es nicht mehr um die rechtliche Klärung für ihre Mandanten geht, sondern um die eigenen Gebühren."
Ursprünglich hatte sogar noch ein zweiter Fall zum Software-Update verhandelt werden sollen, hier wurde die Revision schon im Januar zurückgezogen. Auch Daimler
Quelle: dpa-Afx