KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie viel Einfluss darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf das Millionen-Geschäft der Spielervermittler nehmen? Diese Frage beschäftigt nach einer Klage von Spielerberater Roger Wittmann den Bundesgerichtshof (BGH). In der gut dreistündigen Verhandlung des Karlsruher Kartellsenats am Dienstag wurde schnell deutlich, dass die Richterinnen und Richter das DFB-Reglement für Vermittler in etlichen Punkten für problematisch halten. Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen zum Schutz junger Talente könnten aber Bestand haben.
Die Richter sind allerdings auch noch in sehr grundsätzlichen Fragen unentschieden und wollten sich noch einmal intensiv beraten. Der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff sagte, auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei möglich. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin stand noch nicht fest.
Spielervermittler vertreten Profis oder Vereine beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers. Das ist lukrativ: In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2021 zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878 000 Euro (VfL Bochum) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen milliardenschweren Transfergeschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.
FIFA und DFB wollen in dem undurchsichtigen Markt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. "Spielervermittler machen einen guten und wichtigen Job", sagte der DFB-Anwalt aus den Vorinstanzen, Martin Stopper. Aber wenn die Champions-League-Vereine unendlich Geld zahlen dürften für die Vermittlung von Spielern und die Tabellen-Schlusslichter keine Chance mehr hätten, helfe es auf jeden Fall, Regeln zu schaffen, die für mehr Gleichheit sorgten.
Vor Gericht geht es um verschiedene Punkte des 2015 in Kraft getretenen DFB-Reglements. Wittmann meint, dass der DFB damit gegen das Kartellverbot verstößt. Seine Klage wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt.
Wittmanns BGH-Anwalt Thomas Winter sagte, der Gesetzgeber habe keine Notwendigkeit gesehen, den Bereich zu regulieren. "Wenn die Spielregeln Vereinswechsel erlauben, kann ich nicht in finanzielle Interessen Dritter eingreifen." Man müsse die Spielregeln ändern. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte Ende 2021 in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Dagegen hatten beide Seiten Revision in Karlsruhe eingelegt.
Die BGH-Richter äußerten sich nach ersten Vorberatungen zu noch mehr DFB-Regeln kritisch. Im Profifußball seien Spielerwechsel trotz laufender Verträge gängige Praxis, sagte Kirchhoff. Eine Vorschrift, wonach die Vermittler sich keine Beteiligung an einem künftigen weiteren Transfer ihres Spielers sichern dürften, sei vor diesem Hintergrund ein massiver Eingriff in die Preisgestaltungsfreiheit.
Hinterfragt wurde auch, dass alle Zahlungen offengelegt werden müssen. Kirchhoff sagte, die Höhe der Vergütung lasse keine Rückschlüsse zu, ob sportfremde Interessen im Spiel seien.
Dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, könnte dagegen zulässig sein. Gleiches gilt für eine Regel, wonach bei der Vermittlung minderjähriger Spieler zu deren Schutz grundsätzlich keine Provision kassiert werden darf. Gerade im Januar ist ein neues FIFA-Reglement in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Vermittler künftig eine FIFA-Lizenz erwerben müssen, um offiziell am Markt agieren zu dürfen. Außerdem sollen Mehrfachvertretungen verboten und Vermittlungshonorare begrenzt werden. Bis 1. Oktober läuft eine Übergangsfrist.
DFB-Anwalt Stopper sagte, auch diese Regeln würden vor Gericht landen. "Und irgendwann wird man den richtigen Rahmen festgesetzt haben, dass auch die Gerichte festgestellt haben: Was ist schützenswert für den Sport und was nicht."/sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx