BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland hat der Bundesrat den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken gebilligt. Der Bundesrat segnete am Freitag zahlreiche weitere, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze ab. Auch die Reform zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche sowie die vom Bundestag beschlossene Bafög-Reform wurden angenommen. Die wichtigsten Beschlüsse:
Kohle: Angesichts der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs votierten die Länder für den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken. So sollen statt Gas- vorerst mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung genutzt werden. Außerdem sollen Hilfen des Bundes für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper erleichtert werden. Die Reformen sind eine Reaktion auf die Drosselung russischer Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) forderte zudem die Länder erneut zum Energiesparen auf.
Ökostrom: In Sachen erneuerbare Energien wurde ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne gebilligt. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Um das Ziel erreichen zu können, sollen unter anderem zwei Prozent der gesamten Bundesfläche an Land für Windräder ausgewiesen werden - das ist mehr als eine Verdoppelung.
Nato: Deutschland hat dem Nato-Beitritt von Finnland und Schweden offiziell zugestimmt. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat den Beitritt Finnlands und Schwedens. Das Gesetz ist die Voraussetzung zur Annahme entsprechender Protokolle durch Deutschland.
Schwangerschaftsabbrüche: Grünes Licht vom Bundesrat gab es auch für die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Bafög-Reform: Studierende können sich auf einen höheren Bafög-Satz freuen: Künftig gibt es 452 statt 427 Euro im Monat. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht über die Eltern, bekommen dafür ebenfalls höhere Zuschläge. Auch für Schüler und Auszubildende werden die Sätze angehoben. Studierende können sich zudem mehr durch Nebenjobs dazuverdienen.
Steuer-Nachzahlungen: Steuerzahler müssen auf Nachzahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 nur noch 1,8 statt 6,0 Prozent Zinsen pro Jahr zahlen. In gleichem Maß sinkt aber auch der Zinssatz, von dem sie bei einer Rückerstattung vom Finanzamt profitieren. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.
Presseförderungs-Pläne: Mehrere Länder wollen, dass die Bundesregierung Pressehäuser angesichts der seit Jahren schrumpfenden Auflagezahlen gedruckter Abonnement-Zeitungen finanziell unterstützt. Um die regionale und lokale Pressevielfalt gewährleisten zu können, solle die Bundesregierung zeitnah ein Förderkonzept vorlegen, hieß es in dem von Sachsen und Niedersachsen eingebrachten sowie von Bremen und Schleswig-Holstein unterstützten Antrag. Das Ganze wird nun zunächst auf Ausschussebene behandelt.
Übergewinnsteuer: Die Forderung mehrerer Länder nach einer Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Der Antrag wurde von den Bundesländern Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gestellt. Auch die Bundesregierung ist in der Frage gespalten: Während sich SPD und Grüne offen zeigen, lehnen die FDP und Finanzminister Christian Lindner eine solche Steuer klar ab./djj/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx