WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft
Der DWS war vorgeworfen worden, sogenannte grüne Finanzprodukte als "grüner" verkauft zu haben, als diese tatsächlich sind. Wegen dieser "Greenwashing"-Vorwürfe gab es auch Ermittlungen der Aufsichts- und Strafbehörden. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen die frühere DWS-Nachhaltigkeitsbeauftragte Desiree Fixler mit öffentlicher Kritik an ihrem früheren Arbeitgeber. Die DWS hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung) und soll die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte in Unternehmen anzeigen.
Die SEC erklärte, DWS habe es versäumt, ein Programm zur Bekämpfung der Geldwäsche für Investmentfonds zu entwickeln. Zudem seien Falschaussagen in Bezug auf den ESG-Investitionsprozess gemacht worden. Ohne die Feststellungen der SEC zuzugeben oder zu bestreiten, habe DWS einer Zahlung von 6 Millionen US-Dollar wegen der Anti-Geldwäsche-Programme sowie in Höhe von 19 Millionen US-Dollar wegen der fehlerhaften ESG-Angaben zugestimmt.
Die DWS verwies darauf, dass die SEC "in ihrer ESG-Anordnung keinerlei falsche Angaben in Bezug auf unsere Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in unseren Fondsprospekten festgestellt" habe. Die Anordnung mache zudem deutlich, dass es keine betrügerische Absicht gegeben habe und dass die Schwachstellen sich auf Prozesse und Vorgehensweisen bezögen, zu deren Verbesserung das Unternehmen bereits Maßnahmen ergriffen habe.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht es als Erfolg, dass "Greenwashing" endlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. "Die hohe Strafe der mächtigen amerikanischen Finanzaufsichtsbehörde SEC gegen die DWS zeigt deutlich: Verbrauchertäuschung bei Umweltthemen ist kein Kavaliersdelikt", sagte Finanzexperte Mauricio Vargas./sl/DP/he
Quelle: dpa-Afx