AMSTERDAM (dpa-AFX) - Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Marktzulassung für den Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Konzerns Astrazeneca in der EU empfohlen. Die Zulassung soll für Personen ab 18 Jahren gelten. Das teilte die EMA am Freitag in Amsterdam mit. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun die EU-Kommission treffen - das gilt als Formsache und könnte noch am Freitag erfolgen. Damit ist der Weg frei für den dritten Impfstoff gegen Covid-19 in der EU.
In Großbritannien wird das Präparat, das Astrazeneca gemeinsam mit der Universität Oxford entwickelt hat, bereits seit Anfang Januar großflächig eingesetzt. In der EU sind bisher nur die Impfstoffe der Hersteller Pfizer/Biontech sowie Moderna zugelassen. Der Impfstoff von Astrazeneca gilt als besonders preiswert und handlich für Massen-Impfungen.
Trotz zuvor von anderen Experten geäußerten Bedenken empfehlen die EMA-Experten die Zulassung für Menschen aller Altersstufen ab 18 Jahren. Auch wenn nur es nur vergleichsweise wenige Testpersonen über 55 Jahre gegeben habe, sei dies zu vertreten. Die EMA begründet diese Entscheidung mit den guten Test-Resultaten bei den übrigen Altersgruppen sowie Erfahrungswerten mit anderen Impfstoffen. Der Hersteller hatte zuvor Berichte als falsch zurück gewiesen, dass der Impfstoff bei über 65-Jährigen nur zu acht Prozent wirksam sei.
Die große Frage ist jedoch: Wann wird der Impfstoff geliefert? Die EU-Kommission ist in einen offenen Streit mit dem Hersteller verstrickt. Wegen angeblicher Produktionsprobleme sollen große Mengen des Impfstoffes für Deutschland und andere EU-Länder erst Wochen oder Monate später geliefert werden. Die EU hatte insgesamt 400 Millionen Impfdosen geordert.
Die Daten zu diesem Wirkstoff seien gründlich geprüft worden, sagte EMA-Chefin Emer Cooke, "die wissenschaftliche Basis unserer Arbeit unterstreicht unsere feste Verpflichtung die Gesundheit von EU-Bürgern sicher zu stellen." Auch nach der Empfehlung und einer bedingten Marktzulassen würden die Experten weiterhin Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit überwachen.
Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln. Auch Angaben zu möglichen Nebenwirkungen werden weiterhin geprüft./ab/DP/men
Quelle: dpa-Afx