LUXEMBURG (dpa-AFX) - Vor dem Gericht der EU geht es am Mittwoch erneut um eine Wettbewerbsstrafe gegen Google . Die EU-Kommission verhängte 2019 ein Bußgeld von 1,49 Milliarden Euro und warf dem Google missbräuchliche Praktiken in der Online-Werbung vor. Bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" seien andere Anbieter unzulässigerweise behindert worden, hieß es damals. Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor und wehrte sich anschließend gegen die Strafe vor dem Gericht der EU, das nun sein Urteil verkündet.

Gegen die Entscheidung kann anschließend noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Vergangene Woche musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt wurden. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern./rew/DP/stk

Quelle: dpa-Afx