BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben den von der Bundesregierung eingerichteten Rettungsschirm für Unternehmen genehmigt. Sie gelangten zu dem Schluss, dass der mit einem Budget von 600 Milliarden Euro ausgestattete Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit den in der Corona-Krise gelockerten EU-Regeln im Einklang steht, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Es sind demnach keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten.
Ziel des Fonds ist es, Unternehmen mit Kapital zu versorgen, die in der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Dazu soll es einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro geben, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Zudem sind eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur direkten Rekapitalisierung von Unternehmen sowie eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgesehen.
Die bis zu 100 Milliarden Euro für die Refinanzierung staatlicher Beihilfemaßnahmen hatte die Kommission bereits genehmigt.
Über den WSF will die Bundesregierung zum Beispiel die Lufthansa
Die Brüsseler Behörde hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen.
Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend vergütet wird. Zudem dürfen staatlich rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten.
Die EU-Kommission sieht dies beim WSF gesichert: "Die Ausgestaltung des Fonds gewährleistet, dass der Staat für das von den Steuerzahlern übernommene Risiko hinreichend vergütet wird, bei Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für den schnellstmöglichen Ausstieg des Staates bestehen und Auflagen wie ein Verbot von Dividenden- und Bonuszahlungen sowie andere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen gelten", kommentierte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager./aha/DP/jha
Quelle: dpa-Afx